Erfolg

Tierschutz - Verbot von Pelztierfarmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

3.698 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

3.698 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Rainer Segers Tierschutz Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2010 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung Der Petent fordert ein Verbot von Pelztierfarmen in Deutschland und der Einfuhr von
Pelzen aus anderen Ländern.

Der Petent führt aus, dass in Deutschland 29 Pelztierfarmen ansässig seien, in
denen die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten würden. In einigen
Bundesländern gebe es keine Pelztierfarmen, während in Nordrhein-Westfalen die
meisten ansässig seien. Die Tiere würden in Pelztierfarmen in Käfige gepfercht und
hätten keine Möglichkeit, sich artgerecht zu verhalten. Ein sofortiges Verbot sei daher
erforderlich.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die im Internet des Deutschen
Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 3698 Mitzeichner haben die Petition
unterstützt. Weiterhin hat der Petent schriftliche Unterstützungsschreiben zu seinem
Anliegen eingereicht.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) zu dem Anliegen eingeholt. Die parlamentarische
Prüfung hatte folgendes Ergebnis:

Der
Wissenschaftliche
Ausschuss
für
Tiergesundheit
und
Tierschutz
der
Europäischen Kommission hat im Dezember 2001 einen Bericht zur Pelztierhaltung
in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Der Bericht weist darauf hin, dass
bei der kommerziellen Haltung von Pelztieren erhebliche Defizite aus Tierschutzsicht
bestehen. Zu diesem Zeitpunkt ergaben sich in Deutschland die Haltungsanforderungen aus
dem Tierschutzgesetz und einer Empfehlung des Ständigen Ausschusses des
Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen
Tierhaltungen. Spezifische Vorgaben bestanden nicht.

Das BMELV hat daraufhin im Jahre 2002 einen Verordnungsentwurf erstellt, der
nach Zustimmung des Bundesrates am 3. November 2006 am 11. Dezember 2006
verkündet wurde und einen Tag später in Kraft trat. Damit gelten in Deutschland
seitdem
erstmals
rechtsverbindliche
Haltungsanforderungen
für
sämtliche
Pelztierarten. Die in der Verorgnung festgelegten Mindestanforderungen sehen
seitdem
deutlich
erhöhte
Grundflächen,
eine
Ausgestaltung
der
Haltungseinrichtungen sowie für Nerze Schwimmmöglichkeiten vor. Den
Pelztierhaltern
werden
wegen
gestaffelte
Investitionen
erforderlichen
der
Übergangsfristen eingeräumt.

Der Petitionsausschuss vertritt daher die Auffassung, dass diese Regelungen eine
tierschutzorientierte,
tragfähige
Alternative
zum
Verbot
der
Pelztierhaltung
darstellten, auch wenn vielen Tierschützern ein vollständiges Verbot wie in einigen
anderen Ländern bevorzugen würden. Da Produkte, die in Übereinstimmung mit
geltenden Rechtsvorschriften gewonnen wurden, nicht verboten werden können, sind
die Verarbeitung und der Handel mit Erzeugnissen aus Tierfellen, die entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen erzeugt wurden, zulässig.

Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Regelungen für sachgerecht und
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
entsprochen worden ist.


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