Teilhabegesetz JETZT!!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Bundesregierung, Landesregierungen

23.403 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

31.05.2014, 18:50

redaktionelle Überarbeitung
Neue Begründung: Gesetzliche Regelungen für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen sind gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland längst überfällig. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat hierfür einen Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe vorgelegt und auf Bundesebene wird intensiv über die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes diskutiert.

Welche Benachteiligungen behinderte Menschen derzeit noch erleben und welche Verbesserungen die Vorschläge für gesetzliche Regelungen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bringen würden, können Sie auf der Internetseite www.teilhabegesetz.org nachlesen. Vor allem müssen mit dem Bundesteilhabegesetz die einkommens- und vermögensunabhängigen Hilfen außerhalb des Sozialhilferechts, ein einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesteilhabegeld sowie der Vorrang für die Inklusion geregelt werden.

Gehörlose Menschen müssen heute immer noch mit einem Flickenteppich der Unterstützung leben, denn jedes Bundesland hat eigene Regelungen. Diese reichen von Null Euro in den meisten Bundesländern bis über 200 126 Euro in Berlin des sogenannten Gehörlosengeldes. Selbst die 250 126 Euro reichen nicht für ein gleichberechtigtes Leben in einer hörenden Welt aus, zumal kürzlich auch noch die Gebärdensprachdolmetscher-Honorare um 30 % auf 75 Euro pro Stunde erhöht wurden. Gleiches gilt für hochgradig schwerhörige und ertaubte Menschen, die der Gebärdensprache nicht mächtig sind und auf Schriftdolmetscher angewiesen sind.

Zudem müssen behinderte Menschen getreu dem Motto "Nichts über uns ohne uns"
selbst in die Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes einbezogen werden und eine gute Beratung und barrierefreie Informationen erhalten.

Es kann nicht sein, dass behinderte Menschen, ihre PartnerInnen und Angehörigen nicht mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen, nur weil sie behinderungsbedingte Hilfen vom Staat benötigen. Es kann nicht sein, dass es keinen angemessenen Nachteilsausgleich für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen gibt, so dass ihnen die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft erschwert wird. Und es kann nicht sein, dass behinderte Menschen immer noch auf Sondersysteme verwiesen werden, anstatt mitten in der Gemeinde lernen, arbeiten und leben zu können.

Um die soziale Teilhabe behinderter Menschen wirklich erreichen zu können, brauchen wir vor allem aber auch Ihre Unterstützung für diese Petition und weitere Aktivitäten für ein gutes Bundesteilhabegesetz.


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