Erfolg

Sozialversicherung - Erträge einer betrieblichen Altersvorsorge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Frank Küßner Sozialversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2008 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen entsprochen wurde.

Begründung

Der Petent möchte mit der Petition erreichen, dass die Erträge einer betrieblichen
Altersvorsorge nicht mit den Sozialabgaben in der Auszahlungsphase belastet
werden, sofern der Deutsche Bundestag beschließt, die Sozialabgabenfreiheit in der
Ansparphase ab 2009 nicht mehr zu gewähren.

Der Petent trägt vor, dass dann, wenn die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
ab 2009 den normalen Sozialabgaben unterliegen sollten, nicht in der Auszahlungs-
phase (Rente oder Kapitalabfindung) die Leistungen nochmals mit Sozialabgaben
belastet werden dürften. Sonst entstünde eine unzulässige Doppelbelastung, die
ungerecht sei und die Altersvorsorge ad absurdum führe.

Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Petition gingen 113 Mitzeichnungen
und 7 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Bundesmi-
nisteriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser
Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zu-
sammenfassen: Die Bundesregierung hat am 8. August 2007 die Fortsetzung der Beitragsfreiheit der
Entgeltumwandlung in der Ansparphase beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf Ent-
wurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung (Bundestags-
Drucksache 16/6539) wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in
selber Form und selber Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt.
Hier heißt es: Die Förderbedingungen für die Entgeltumwandlungen bleiben auch
über 2008 hinaus unverändert bestehen. Hierzu wird die Beitragsfreiheit der
Entgeltumwandlungen auf Dauer festgeschrieben. Dieser Gesetzentwurf wurde am
8. November 2007 nach der 3. Beratung im Deutschen Bundestag angenommen,
das Gesetz wurde am 10. Dezember 2007 ausgefertigt und am 17. Dezember 2007
verkündet (Bundesgesetzblatt Teil I 2007 Nr. 63 17.12.2007 S. 2838).

Der Petitionsausschuss sieht damit die Befürchtungen des Petenten hinsichtlich einer
finanziellen Doppelbelastung als entkräftet an und empfiehlt, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen entsprochen wurde.


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