25.07.2014, 03:26
Petitionstext abgeändert bezüglich weiteren Kontaktdaten!
Neue Begründung: Meines Wissens hat meine Schwester Umm Luqmaan das Geld nicht an die ISIS bezahlt sondern an Ihren Ehemann, der vor einiger Zeit die Hidschra vollzogen hat. Aus Liebe zu ihrem Ehemann hat sie diesen mit ca. 4800,-- EUR unterstützt, was meinem Rechtsverständnis nach, noch keine Straftat darstellt.
Entscheidend wird jetzt zu allerletzt noch die Frage zu klären sein, wer Inhaber des Empfängerkontos war, als die ca. 4800,-- EUR von meiner Schwester für ihren Ehemann, u. a. für Lebenshaltungskosten, Wohnung etc. überwiesen wurden.
Und selbst, wenn es sich um ein Konto der ISIS oder deren Anhänger gehandelt haben sollte. Meine Schwester hat damit NICHTS ZU TUN.
Sie wusste von nichts.
Meine Schwester ist eine ehrbare Muslima.
Sie wird in der BRD-Haft von den Kuffars behandelt wie eine Terroristin. Gespräche können z.B. nur hinter einer Trennscheibe zusammen mit einem BKA-Beamten stattfinden.
Meine Schwester ist in Gefangenschaft, nur weil Sie ihren Ehemann finanziell unterstützt hat.
Sie wusste von nichts!
Untersuchungshaft hier anzuordnen ist völlig überzogen. Meine Schwester hatte zum Zeitpunkt der Festnahme einen festen Wohnsitz und ein gefestigtes familiäres Umfeld.
Es gibt überhaupt keinen Grund hier Untersuchungshaft anzuordnen, - Stichwort: Verhältnismässigkeitsprinzip.
Es wird daher beantragt, den Haftbefehl meiner Schwester Umm Luqmaan umgehend aufzuheben und meine Schwester umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Neß - Islambeauftragter | www.islamkonvertierung.de | www.islambeauftragter.de