Erfolg

Sicherheit im Straßenverkehr - Koppelung von Tagfahrlicht und Rücklicht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

272 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

272 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Oliver W ittig

Sicherheit im Straßenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Einschalten der Tagfahrleuchten mit dem
Einschalten der Rückleuchten zwingend zu koppeln.

In der öffentlichen Petition, zu der 272 Mitzeichnungen vorliegen, wird dieses
Anliegen wie folgt begründet:

Immer mehr PKWs seien mit speziellem Tagfahrlicht ausgestattet. Dies führe dazu,
dass die Fahrer bei Regen, Nebel oder Dämmerung das Abblendlicht nicht mehr
einschalteten. Dadurch seien diese Fahrzeuge auf der Autobahn von hinten nur
schlecht zu erkennen. Insbesondere bei Gischt durch regennasse Fahrbahn, Nebel
im Herbst usw. sei dies eine Unfallgefahr, die leicht beseitigt werden könne.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

Die technischen Fahrzeugvorschriften werden von einer Arbeitsgruppe der Vereinten
Nationen harmonisiert. Die Vorschrift zum Anbau der Beleuchtung erlaubt nicht, dass
die Rückleuchten gleichzeitig mit den Tagfahrleuchten eingeschaltet werden. Die
Vorschrift ist für die Fahrzeughersteller zwingend einzuhalten, wenn sie eine EG-
Genehmigung für einen Fahrzeugtyp beantragen.

Ein Beschluss des Deutschen Bundestages kann die in allen 27 EU-Staaten
geltende Regelung daher nicht ändern.

Die in der öffentlichen Petition angeführte Problematik, dass Fahrer auch wenn es
die Sichtverhältnisse erfordern, nicht oder nicht
rechtzeitig das Abblendlicht
einschalten, wurde bereits erkannt. Deshalb wurde die Vorschrift inzwischen ergänzt.
Es wird eine automatische Einschaltung des Abblendlichts in Abhängigkeit von der
Umgebungshelligkeit gefordert. Mit einer Notifizierung dieser Ergänzung durch den

Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York ist
im Frühjahr 2011 zu
rechnen; sie ist nach einer Übergangsfrist von den Fahrzeugherstellern umzusetzen.

Der Petent wird insoweit gebeten, die weitere Entwicklung den Medien zu
entnehmen.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Sach- und Rechtslage empfiehlt der
Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen.


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