S 20/59 - Einrichtung eines weiteren Gymnasiums in Bremen-Nord

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

3 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

3 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

08.06.2021, 04:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 18 vom 28. Mai 2021
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20/59
Gegenstand: Einrichtung eines weiteren Gymnasiums in Bremen-Nord

Begründung:
Die Petentin begehrt mit ihrer Petition die Einrichtung eines weiteren Gymnasiums in Bremen-Nord.
Zur Begründung führt sie aus, dass in Bremen-Nord etwa 100.000 Menschen leben würden und
mittlerweile den Schüler:innen aus der Region nur noch ein Gymnasium zur Verfügung stünde.
Dieses Gymnasium fasse etwa 1.000 Schüler:innen die von 70 Lehrer:innen unterrichtet würden und
es sei deswegen davon auszugehen, dass ein Teil der Wünsche einer gymnasialen Bildung mangels
Platzangebots nicht erfüllt werden könne. Auch wenn an Oberschulen das Abitur absolviert werden
könne, sei die Bildungsqualität hier eine andere als an einem reinen gymnasialen Zweig. Ein
Gymnasium mit 1.000 Schüler:innen könne zudem nicht die Bildungsqualität kleinerer Schulen
leisten.

Die Petentin wünscht sich, wegen der Bedeutung des Übergangs von der Grundschule zum
Gymnasium, mehr persönliche Betreuung durch die Lehrkräfte, ein Miteinander, bessere
Bedingungen für das unterrichtende und betreuende Personal und eine gute Ausstattung mit
Personal und Lehrmitteln.

Die veröffentlichte Petition wird von 3 Mitzeichner:innen unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt und die Petition öffentlich beraten.

Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Bremen-Nord verfügt über ein staatliches Gymnasium Vegesack, zwei Oberschulen mit
gymnasialen Oberstufen und einem Schulzentrum für die Sekundarstufe II und damit über
ausreichende Kapazitäten im Hinblick auf den Bildungsgang zum Abitur.

Auf die beschriebene Schulstruktur wurde sich im sog. Bildungskonsens verständigt. Dieser
Konsens gilt, nach einer Evaluation und der Implementation von Empfehlungen, seit 2018 für weitere
zehn Jahre.

Dem Begehren der Petentin kann sich der Petitionsausschuss daher nicht anschließen, da er es
nicht für nötig hält vom Bremer Konsens zur Schulentwicklung 2018-2028 abzuweichen. Es ist
politischer Wille die grundlegende strukturelle Kontinuität des „Zwei-Säulen-Modells“ aus
Oberschulen und Gymnasien beizubehalten.

Für die Einschätzung der Petentin, die Bildungsqualität sei in Gymnasien höher, gibt es keine
Evidenz. Darüber hinaus sprechen die Daten des Auswahlverfahrens „Übergang 4 nach 5“ des
Jahres 2020 nicht dafür, dass der Wunsch von Schüler:innen aus Bremen-Nord für einen Platz auf
dem Gymnasium in die Innenstadt oder in den Bremer Westen zu pendeln besonders ausgeprägt
ist. Und auch die Oberschulen in Bremen-Nord werden nicht überwiegend als Zweitwahl besucht.
Hinsichtlich der Vorteile persönlicher Betreuung und einer guten Ausstattung mit Personal und
Lehrmitteln stimmt der Petitionsausschuss mit der Petentin überein. Dies ist allerdings, unabhängig
von der Schulform, auch an der Oberstufe wünschenswert und angesichts der Kapazitäten noch
hinreichend gewährleistet.

Die Umsetzung des Anliegens der Petentin ist damit aus der Sicht des Petitionsausschusses weder
pädagogisch noch aus Gründen der vorhandenen Kapazitäten geboten und entspricht außerdem
nicht dem getroffenen Bildungskonsens.

Begründung (PDF)


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