09.08.2019, 04:37
Eingabe: S 19/441
Die Petition ist auf die Beschlussfassung eines Gesetzes durch die Bürgerschaft bzw. eines
Ortsgesetzes durch die Stadtbürgerschaft gerichtet und wurde deshalb nach § 3 Absatz 3
Ziffer 5 Satz 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische
Bürgerschaft (BremPetG) den Fraktionen, Gruppen und Einzelabgeordneten übermittelt.
Begründung (PDF)