29.04.2019, 14:43
Morgen findet das erste Gespräch in Dresden statt. Diese Forderungen lege ich vor:
Forderungen für den Insektenschutz in Sachsen:
1. Ökologische Landwirtschaft ausbauen und auf mindestens 20 % bis
2025 erhöhen!
Dazu müssen die Anreizsysteme aus dem Aktionsplan Ökolandbau von 2017
deutlich verstärkt werden.
Derzeit hat der Ökolandbau in Sachsen einen Anteil von 6,3 % und ist damit
eines der Schlusslichter im Bundesgebiet.
Vgl.www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Aktionsplan_Oekolandbau_Sachsen13092017.pdf
www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/oekologischer-landbau#textpart-1
2. Geltendes Recht umsetzen und mindestens 10 m Gewässer-Randstreifen
schützen - für die Artenvielfalt und das Trinkwasser!
Gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 24 Sächsisches Wassergesetz sind min.
10 m Gewässerrandstreifen verbindlich einzuhalten und die Umsetzung durch
staatliche Organe zu kontrollieren.
Damit die Gewässer vor schädlichen Einträgen geschützt werden.
3. Freistaatliche und kommunale Flächen bis 2020 auf pestizidfreies
Wirtschaften umstellen - ob in Eigennutzung oder Verpachtung!
Geltende Pachtverträge sind hierfür zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
4. Pestizideinsatz in jeglichen Schutzgebieten sofort verbieten, in der
Landwirtschaft binnen 20 Jahren!
Hierzu muss einzig die FFH-Richtlinie Art. 6 Abs. 2 konsequent umgesetzt
werden. Entsprechende Ziele und Maßnahmen sind in die FFH-Managementpläne zu
übernehmen.
5. Ein Viertel aller Wiesen binnen 5 Jahren in Blühwiesen umwandeln.
Diese Wiesen können weiter extensiv im Rahmen eines insektenfreundlichen
Pflegeregimes genutzt werden:
Vgl. www.schmetterlingswiesen.de/PagesSw/Content.aspx?id=1864
6. Hecken, Bäume und kleine Gewässer in der Landwirtschaft erhalten und neu
anlegen - damit die Landschaft wieder strukturreicher wird!
Hierzu ist es notwendig, Gewässer zu renaturieren, Kleingewässer
wiederherzustellen, blütenreiche Feldraine und -hecken anzupflanzen und die
Waldränder aufzuwerten.
7. Binnen 5 Jahren 5 % der Landesfläche als Wildnisgebiete ausweisen und
Verfügbarmachung von Flächen durch den Freistaat zur Umsetzung eines
Biotopverbunds!
Der Freistaat Sachsen hat eine eigene Biotopvernetzungsplanung - setzt diese
aber kaum wahrnehmbar um. Dieser Trend muss umgekehrt, der Biotopverbund
zügig ausgebaut bzw. wiederhergestellt und Flächen gemäß der bundesdeutschen
Biodiversitätsstrategie als Wildnis ausgewiesen werden.
Vgl. www.bmu.de/naturschutz-offensive-2020
8. Naturschutz ist eine Bildungsaufgabe und muss deshalb in die Lehrpläne an
Schule und Universität eingebunden werden!
9. Einführung einer Bodenpreisbremse und Einführung eines Bodenfonds!
Um die Explosion der Bodenpreise zu unterbinden, Boden als
Spekulationsobjekt uninteressant zu machen und (ökologisch wirtschaftenden)
Junglandwirt*innen eine Chance zu geben.