Erfolg

Petitionsrecht - Öffentlichkeitsarbeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

599 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

599 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

André Klapproth Petitionsrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.07.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
wird. Begründung

Mit der öffentlichen Petition soll erreicht werden, dass die Möglichkeit Petitionen
(auch online) beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen,
mehr publiziert wird.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen aufgeführt, dass viele Bürger
keine Kenntnis von der Möglichkeit der Einreichung einer Petition beim
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hätten und sich somit nicht aktiv am
politischen Geschehen beteiligen könnten.

Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Vorbringen wird auf die im Rahmen der
Eingabe eingereichten Unterlagen verwiesen. Der Petitionsausschuss bittet um
Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden
kann.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 599 Mitzeichnern unterstützt
wurde und zu 66 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss zwei weitere Eingaben erreicht,
die wegen des Sachzusammenhangs bei der parlamentarischen Prüfung einbezogen
werden.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung des
Berichts des Büros für Technikfolgenabschätzung (TAB) beim Bundestag
Bekanntheit und Ansehen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
und Nutzung des Petitionsrechts in Deutschland im Wesentlichen wie folgt
zusammenfassen:

Das Grundgesetz gibt den Bürgerinnen und Bürgern nur wenige direkt-
demokratische Entscheidungsmöglichkeiten auf Bundesebene. In dieser Situation
kommt das Petitionsrecht dem gestiegenen Bedürfnis nach Mitsprache in öffentlichen
Dingen entgegen und regt zur Mitverantwortung, Gestaltung und Fortentwicklung des
politischen Lebens und Rechtssystems an.

Artikel 17
in Verbindung mit Artikel 45c des Grundgesetzes bilden die
verfassungsrechtliche Verankerung dieses Rechtes jeden Bürgers, sich mit Bitten zur
Bundesgesetzgebung
und
Beschwerden
über
Bundesbehörden
an
den
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Damit stellt der
Petitionsausschuss ein wichtiges Bindeglied zwischen Parlament und Volk dar.

Bürgerinnen und Bürger haben durchaus Kenntnis über dieses Instrument zur
Einwirkung auf die Politik und nutzen es seit Jahren in beachtlichem Umfang.

Nach der repräsentativen Umfrage des TAB haben 67,1 % der Bevölkerung ab
16 Jahren schon einmal vom Petitionsrecht gehört. Dies entspricht der enormen Zahl
von 47 Millionen Personen.

Weiterhin haben 21,4 % das Petitionsrecht mindestens einmal selbst genutzt, ob
durch Unterstützung einer Petition oder durch Einreichung einer eigenen. Dies
entspricht einer Zahl von 15 Millionen Menschen.

Von der Möglichkeit der Unterstützung einer (Sammel- oder Massen-) Petition haben
schon 13,5 Millionen Menschen (19,3 %) Gebrauch gemacht.

Die Zahl der Menschen, die selbst schon einmal eine Petition eingereicht haben liegt
mit 3,6 % bei 2,5 Millionen. So wurden allein im Jahre 2008 18.096 Petitionen
eingereicht (2007 waren es 16.260).

Dieses durchaus ansehnliche Ergebnis lässt sich auf die Öffentlichkeitsarbeit des
Petitionsausschusses zurückführen. Dieser macht in unterschiedlichsten Formen auf
sich aufmerksam.

Des Weiteren wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in jedem Jahr der
Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses veröffentlicht. Darin kann sich der Bürger
über die Arbeit und den Erfolg des Ausschusses im vergangenen Jahr informieren.

Die stetig wachsende und vielseitige Präsenz des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages ist aber wohl zu großen Teilen auf dessen Internetauftritt
zurückzuführen.

So hat der Petitionsausschuss nach einem Modellversuch im Jahre 2005, im Oktober
2008 das Internetportal ePetitionen ins Leben gerufen. Dieses bietet den Nutzern
auf der Internetseite epetitionen.bundestag.de eine einzigartige Möglichkeit
transparenter Bürgerbeteiligung und damit eine starke Erweiterung seiner
Gelegenheiten zur politischen Willensbildung. Er kann hier mit einem einfachen
Online-Formular sehr schnell übers Internet eine Einzelpetition eingeben, welche nur
ihn persönlich betrifft. Darüber hinaus können aber mit einer öffentlichen Petition
auch
Angelegenheiten
von
öffentlichem
Interesse
eingegeben
und
in
Diskussionsforen mit anderen Nutzern besprochen werden. Hierbei entsteht ein
vielfältiges Meinungsbild mit unterschiedlichsten Aspekten und Sichtweisen.

Eine weitere Möglichkeit in diesem Rahmen den Volkswillen zum Ausdruck zu
bringen, ist die Möglichkeit der Mitzeichnung und damit Unterstützung einer Petition.

Durch das System ePetitionen werden folglich die Möglichkeiten der politischen
Willensbildung und der demokratischen Mitwirkung stark erweitert. Diese Möglichkeit
der öffentlichen Petition und die damit einhergehende Informationsmöglichkeit
werden von der Bevölkerung auch weitgehend positiv bewertet. So befinden 73,0 %
der Befragten die Informationsfunktion für gut bis sehr gut. 65,8 % beurteilen die
Diskussionsmöglichkeiten und 59,4 % die Möglichkeit der Mitzeichnung als gut oder
sehr gut.

Zu einigen öffentlichen Petitionen finden auch öffentliche Ausschusssitzungen statt.
Hier kann der Bürger vor Ort der Sitzung beiwohnen, in der die Petenten nochmals
persönlich zu Ihrem Anliegen angehört werden, oder diese im Internet per
Videostream verfolgen. Dadurch bekommt der Bürger einen Einblick in die
Arbeitsweise des Petitionsausschusses.

Das positive Echo des Internetportals veranlasst somit immer mehr Menschen sich
politisch zu engagieren und sich in dem System ePetitionen zu beteiligen, was eine
gewollte größere Präsenz in der Öffentlichkeit und den Medien nach sich zieht.

Dieses neue und
ideenreiche Internetportal des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages wurde 2008 auch mit dem Politik-Award in der Kategorie
Innovation honoriert.

Die weithin beachtete Auszeichnung macht klar, wie richtig der Ausschuss mit seiner
Entscheidung liegt, den Probelauf mit der elektronischen öffentlichen Petition nun in
einen regelmäßigen Betrieb mit einer noch benutzerfreundlicheren Ausstattung
umzuwandeln. Es handelt sich nämlich um viel mehr als nur die Nutzung der neuen

Kommunikationswege, die es jedem Einzelnen ermöglichen, statt zu Papier,
Kugelschreiber und Briefmarke zu greifen, die an wenige Bedingungen geknüpfte
Online-Übermittlung zu verwenden. Es geht bei Fragen und Problemen allgemeinen
Interesses auch darum, die jeweiligen Anliegen einer breiten Öffentlichkeit
vorzustellen, die durch Diskussionsbeiträge und unterstützende Mitzeichnung am
Petitionsprozess sozusagen live teilhaben kann. Denn im Internet kann auch jeder
erfahren, was aus seiner Petition geworden ist, für die er sich besonders interessiert.
Wer es direkt einmal ausprobieren möchte: epetitionen.bundestag.de oder
durchklicken unter www.bundestag.de.

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Schon in den Zeiten des
Modellversuchs werden Monat für Monat rund 900 Diskussionsbeiträge registriert.
Nach der Umstellung auf den Regelbetrieb steigt diese Zahl noch einmal deutlich: auf
inzwischen über 2.500 Beiträge monatlich. 667 Petitionen gehen in der Probephase
online, lösen 32.882 Diskussionsbeiträge aus und finden die Unterstützung von 1,144
Millionen Mitzeichnungen. Blicken wir hier einmal auf die im Berichtsjahr
abschließend beratenen öffentlichen Petitionen mit den meisten Mitzeichnungen, so
ergibt sich folgende Top-Ten-Liste:

1. Steuern auf Diesel und Benzin senken (128.129 Unterstützer)

2. Ausbildung für Psychotherapeuten vereinheitlichen (13.502)

3. Abmahnverfahren erschweren (12.612)

4. Keine übermäßige Vorratsdatenspeicherung (12.560)

5. Mehr Details zur Arbeitslosenzahl (10.355)

6. Mehr Schutz vor Fluglärm (9.846)

7. Herkunft von Fellen deutlicher machen (7.192)

8. Deutschfeindliche Äußerungen bestrafen (7.140)

9. Regelsatz des ALG II erhöhen (6.026)

10. Aus dem Transrapid-Projekt aussteigen (5.808)

Die elektronischen Petitionen bilden gewissermaßen das Tüpfelchen auf dem i. Das
traditionelle Geschäft der herkömmlichen Petitionen geht aber unvermindert weiter.
Alle Petitionen zusammengenommen ergibt sich im Jahr 2008 ein neuerlicher
Anstieg auf 18.096 Neueingänge (nach 16.260 im Jahr 2007 und 16.766 im Jahr
2006).

Der tatsächliche Eingang ist jedoch noch viel größer. Denn alle Petitionen, di einen
weitestgehend ähnlichen Wortlaut aufweisen und dasselbe Ziel verfolgen, werden in
jeweils einer Sammelpetition zusammengefasst, und alle Petitionen, zu denen Listen
mit Unterschriften eingehen, werden jeweils als Massenpetitionen geführt.

Hier die fünf Massenpetitionen mit der größten Resonanz, die im Berichtsjahr
abschließend beraten wurden:

1. Zuverlässigkeitsprüfung von Privatpiloten vereinfachen (22.339 Zuschriften)

2. Altersarmut bei Rentnern bekämpfen (3.053 Zuschriften)

3. Die Renten deutlich erhöhen (2.873 Zuschriften)

4. Renten in Höhe der Inflationsrate anheben (1.889 Zuschriften)

5. Sozialabbau für Beamte bei Bahn und Post verhindern (308 Zuschriften)

Die fünf Sammelpetitionen mit der größten Resonanz, die im Berichtsjahr
abschließend beraten wurden:

1. Gegen
die
Pläne
(37.090 Unterschriften)

zu

mehr

Befugnissen

für

Bilanzbuchhalter

2. Den Wehrsold erhöhen (24.578 Unterschriften)

3. Gegen die Aufstallungspflicht für Geflügel (19.913 Unterschriften)

4. Bundesinnenminister Schäuble soll zurücktreten (15.318 Unterschriften)

5. Niemanden zwingen, mit Steuern und Abgaben zu Militär und Rüstung
beizutragen (12.082 Unterschriften)

Schlussendlich ist festzustellen, dass der Bekanntheitsgrad des Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages relativ hoch ist und dass der Bürger diese Chance der
Einwirkung auf die Politik durchaus in breitem Umfang nutzt. Eine Steigerung dessen
ist natürlich nicht nur wünschenswert, sondern auch angestrebt, um die Zielsetzung
einer größtmöglichen Rückkopplung zwischen Parlament und Volk zu erreichen.

In
den
zurückliegenden
Wochen
wurde
zudem
vermehrt
über
den
Petitionsausschuss in allen Medien berichtet. Der Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages arbeitet auch weiterhin im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit
kontinuierlich an einer hohen Präsens in der Öffentlichkeit.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend bereits entsprochen wird.


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