30.08.2024, 17:39
Eine fragwürdige Rück-Entwicklung in puncto Afghanistan-Abschiebungen:
Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan plötzlich wieder möglich, weil Politik und Verwaltung es in manchen Fällen einfach so entschieden haben u. hierzu eine Über-Eck-Kooperation mit den Taliban erreicht wurde. :(
Reicht es nicht Straftäter mit Gerichtsverhandlung nach geltenden Gesetzen zu bestrafen?
Warum vermischt man hier zwei Themenbereiche?
Sorge vor möglichen Wiederholungstaten vor allem bei Vergewaltigung ect. kann man ja verstehen, aber sind dann ggf. die Strafen für Sexualdelikte vielleicht generell zu gering, auch für Inländer? Warum wird nicht stattdessen über höhere Strafen per neuen parlamentarisch beschlossenen Gesetzen debattiert? Oder braucht es vielleicht psychologische Unbedenklichkeits-Gutachten und ansonsten Sicherheitsverwahrung?
Es erscheint mir leider sehr willkürlich, was unser Staat hier macht. Ich finde das besorgniserregend.
"[Mindestens 1] Mann hatte seine Haftstrafe schon abgesessen und wurde von der Polizei zur Abschiebung festgenommen [...] Liste der Straftaten reicht von Diebstahl bis Totschlag"
Quelle: web.de/magazine/politik/abschiebeflieger-afghanistan-sass-40069522
"Wann und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Abschiebungen im Falle Afghanistans seit der Taliban-Machtübernahme Abschiebungsverbote bestehen, ist auch noch nicht höchstrichterlich geklärt."
Quelle: www.lto.de/recht/nachrichten/n/abschiebung-afghanistan-taliban-straftaeter
"Aufgrund der anhaltenden schwierigen Sicherheitslage in Afghanistan wird selbst eine geförderte freiwillige Rückkehr in Afghanistan derzeit nicht unterstützt."
Quellen: www.lto.de/recht/hintergruende/h/abschiebung-nach-afghanistan-kriterien-obergerichte-rechtsprechung, www.returningfromgermany.de/de/countries/afghanistan/