03.02.2020, 11:50
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.
Der Bundestag ist nicht ermächtigt, dieses Anliegen zu entscheiden.