L 20/82 - Schulung von Angelvereinen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

3 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

3 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

11.05.2021, 04:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 15 vom 22. Januar 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Petition dem Senat zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: L 20/82

Gegenstand: Schulung von Angelvereinen

Begründung:
Der Petent regt an, künftig Angelvereine durch kompetente Fachleute aus dem Bereich des
Umweltressorts oder von Nichtregierungsorganisationen zu schulen, damit sie die von ihnen
verwalteten Seen optimal im Sinne der Agenda 21 der Weltklimakonferenz bewirtschaften. Diese
Art der Bewirtschaftung unterscheide sich von der in Deutschland üblichen Weise. Bei künftiger
Vergabe oder Vertragsverlängerung sollten die Vereine entsprechende Schulungen nachweisen.
Die Petition wird von drei Personen durch Mitzeichnung unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Wissenschaft und Häfen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung
dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss sieht keine Notwendigkeit für die vom Petenten vorgeschlagenen
Schulungen. Die bremischen Angelvereine zeigen in der Praxis großes Fachwissen in Bezug auf die
nach dem bremischen Fischereigesetz erforderliche Hege und Pflege von Fischen und Gewässern.
Dieser Aufgabe kommen Sie in aller Regel mit großem Engagement nach. In vereinsinternen
Veranstaltungen werden die Mitglieder der Angelvereine regelmäßig in ihren Aufgaben bezüglich
der Pachtgewässer geschult.

Der Petitionsausschuss sieht jedoch auch, dass häufig Privatpersonen, die nicht in Vereinen
organisiert sind, unsachgemäß angeln. Dies könnte gegebenenfalls Anlass sein, das geltende
Fischereirecht zu ändern und künftig von allen angelnden Personen einen Sachkundenachweis zu
fordern. Deshalb regt der Ausschuss an, die Petition dem Senat zur Kenntnis zu geben.

Begründung (PDF)


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