L 20/24 - Stärkung der Bürgerbeteiligung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

4 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

4 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

06.10.2020, 04:39

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 10 vom 11. September 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/24

Gegenstand: Wettbewerb zum Einreichen von Petitionen

Begründung:
Der Petent regt an, einen Wettbewerb für das Einreichen von Petitionen auszuschreiben. Petitionen
stellten das wichtigste Mittel zur Meinungsäußerung in einem Rechtsstaat dar und sollten auch
entsprechend beworben werden. Das Land Bremen sei im Hinblick auf die Anzahl eingereichter
Petitionen das Schlusslicht in der Bundesrepublik. Bürgerinnen und Bürger könnten durch das
Einreichen von Petitionen auch unterstützend für Regierung und Verwaltung tätig werden, weil sie
aufgrund von Qualifikationen und Berufserfahrung über erhebliche Qualitäten verfügten. Der
Wettbewerb solle ähnlich ausgestaltet werden wie das betriebliche Vorschlagswesen, was als
effektives Mittel der Optimierung in vielen Wirtschaftsbereichen seit langem anerkannt sei.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Präsidenten
der Bremischen Bürgerschaft und des Chefs der Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte der
Petent die Möglichkeit, sein Anliegen in der öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen des Petenten nicht.

Nach Art. 17 GG kann sich jede Person mit Bitten und Beschwerden an seine Volksvertretung
wenden. Dieses Grundrecht garantiert das Recht, sich mit seinen Anliegen an seine Volksvertretung
zu wenden, ohne einer Fristbindung zu unterliegen und ohne mit einem Kostenrisiko belastet zu
werden. Auch eine individuelle Beschwer der einreichenden Personen muss nicht gegeben sein.
Das Petitionsrecht gewährleistet zum einen das subjektive Recht, Petitionen einzubringen. Zum
anderen gibt es in Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf vorschriftsmäßige Erledigung der
Petition durch den zuständigen Adressaten. Das Petitionsrecht hat dementsprechend als formloser
Rechtsbehelf eine eigenständige Bedeutung im System des Rechtsschutzes. Darüber hinaus
eröffnet es die Möglichkeit der Einflussnahme auf die politische Willensbildung und verstärkt die
Rückkopplung zu Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung. Daneben begründet das
Petitionsrecht Rechte der Parlamente, weil diese in die Lage versetzt werden müssen, Petitionen
sachgerecht zu behandeln und zu entscheiden.

Die Ausübung des Petitionsrechts geschieht herkömmlich durch einen einfachen Brief, in dem das
Anliegen geschildert wird. Darüber hinaus ist in Bremen die Möglichkeit eröffnet worden, Petitionen
auch online mit einem dafür vorgesehenen Formular einzureichen. Ob das Einreichen von Petitionen
weiter vereinfacht werden kann, etwa indem Petitionen per E-Mail eingereicht werden können, wird
demnächst in einer Arbeitsgruppe des Petitionsausschusses, in der alle in der Bürgerschaft
vertretenen Fraktionen mitarbeiten, diskutiert werden.

Grundsätzlich teilt der Petitionsausschuss die Wahrnehmung des Petenten, dass in Bremen gern
mehr Petitionen eingereicht werden könnten. Er hält jedoch die vom Petenten vorgeschlagene
Auslobung eines Wettbewerbs der Petitionen nicht für zielführend. Hier besteht die Gefahr, dass
letztlich nur die Anzahl eingereichter Petitionen in den Vordergrund rückt und der Inhalt und letztlich
auch der Kern des Petitionsrechts an Bedeutung verliert.

Aus Sicht des Petitionsausschusses ist der bessere Weg zu mehr Petitionen, das Petitionsrecht über
eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit bekannter zu machen. Diesen Weg hat der Ausschuss bereits
eingeschlagen und wird ihn durch weitere Maßnahmen intensivieren.

Begründung (PDF)


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