L 20/170 - Keine Mehrbelastungen für Oberstufenschüler/innen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

1 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

11.05.2021, 04:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 16 vom 19. Februar 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/170

Gegenstand: Keine Mehrbelastungen für Oberstufenschüler:innen

Begründung:
Der Petent regt an, die derzeitigen Maßstäbe zur Leistungsbewertung für die Q1 zu überdenken und
zu ändern. Klausuren für die Grundkurse sollten komplett entfallen. Klausuren für die Leistungskurse
sollten auf maximal eine pro Halbjahr begrenzt werden, ohne diese verpflichtend durchzuführen. Zur
Begründung führt er aus, das Bildungssystem sei durch die Corona-Krise auf eine harte Probe
gestellt worden. Deshalb halte er die Durchführung aller in der Q1 vorgesehenen Klausuren für den
falschen Schritt. Die derzeitige Situation sei nicht mit einer normalen Schulzeit zu vergleichen. Von
den Schüler:innen könne deshalb nicht dieselbe Leistung erwartet werden. Zwar sei wichtig, sich
auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dies sei jedoch auch mithilfe von nicht bewerteten
Leistungen möglich. Die Petition wird von einer Person durch eine Mitzeichnung unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen in der
öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis
der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Dem Ausschuss ist bewusst, dass es wegen der Corona-Pandemie wiederholt zu Einschränkungen
des Unterrichtsgeschehens kommt und gekommen ist. Gleichwohl erachtet er es als schwierig,
deswegen bei den Prüfungsanforderungen Abstriche zu machen, ohne die Qualität des Abschlusses
in Gänze zu gefährden. Vor diesem Hintergrund kann er das Anliegen nicht unterstützen.

Nach der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe werden pro Halbjahr in den Grundkursen eine
Klausur und in den Leistungskursen zwei Klausuren geschrieben, wobei eine von diesen durch eine
Ersatzleistung erbracht werden kann. Der zeitliche Umfang der Klausuren kann in diesem Halbjahr
deutlich auf 60 Minuten verringert werden. Das Festhalten an den schriftlichen Anforderungen
erscheint erforderlich, weil es dazu dient, die Schüler:innen auf das Abitur vorzubereiten.

Eine Ausrichtung an den bestehenden Regelungen erscheint möglich. Nach dem durch die erste
Coronawelle bedingten Aussetzen des Unterrichtsbetriebes wurden ab dem 4. Mai 2020 die
Schüler:innen der Oberstufen vorrangig vor anderen Jahrgangsstufen in die Schulen geholt.
Überdies waren an etlichen Oberstufen bereits Klausuren geschrieben.

Auch in der jetzigen zweiten Coronawelle wird die Vermittlung von prüfungsrelevantem Wissen für
alle Schüler:innen der Abschlussjahrgänge verbindlich gesichert. Organisatorisch erfolgt dies in
Form eines Wechselmodells mit Halbgruppenbildung. Die Teilnahme daran ist für Schüler:innen
freiwillig. Daneben oder ersatzweise gibt es verpflichtende Elemente des Distanzlernens. Die Pflicht
zur Teilnahme an prüfungsrelevanten Klausuren und schriftlichen Arbeiten bleibt für
abschlussrelevante Jahrgänge bestehen. Die Schulen gewährleisten dabei die Einhaltung der
geltenden Hygienekonzepte und Abstandsregelungen.

Begründung (PDF)


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