L 19/323 - Einführung digitaler Kondolenzbücher

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

1 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

09.04.2020, 04:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 6 vom 13. März 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen.

Eingabe Nr.: L 19/323

Gegenstand:
Einführung digitaler Kondolenzbücher

Begründung:
Der Petent begehrt mit seiner Petition, dass das für Herrn Pawel Adamowicz angelegte
Kondolenzbuch sowie andere von der Bremischen Bürgerschaft angelegte Kondolenzbücher
digitalisiert und auf den Internetseiten der Bremischen Bürgerschaft der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt werden sollen.

Die Petition wird von 1 Mitzeichnerin oder Mitzeichner unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
Bürgerschaftskanzlei des Landtages der Bremischen Bürgerschaft eingeholt. Außerdem hatte
der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu
erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Es ist nicht möglich, das Kondolenzbuch für Herrn Pawel Adamowicz oder andere frühere
Kondolenzbücher zu digitalisieren, weil die ausgelegten Kondolenzbücher im Anschluss in
gebundener Form an die Familien der Verstorbenen übersandt worden sind. Diese
Vorgehensweise ist nicht nur in der Bürgerschaftskanzlei übliche Praxis.

Darüber hinaus wurde 2019 entschieden, dass neben herkömmlichen Kondolenzbüchern
auch digitale Kondolenzbücher auf den Seiten der Bürgerschaft angeboten werden können.
Über ein solches Angebot ist im Einzelfall zu entscheiden.

Der Ausschuss sieht keine Notwendigkeit, von der geübten Praxis abzuweichen. Bei einem
Eintrag in ein ausgelegtes Kondolenzbuch handelt es sich um eine private Handlung, mit
welcher die Trauernden den Verbliebenen ihr Beileid aussprechen und Trost spenden
möchten. Eine Online-Verfügbarmachung würde diesem Gedanken zuwiderlaufen. Hierdurch
würde den Trauernden die Möglichkeit genommen, ihre persönlichen Gedanken nur an die
Angehörigen der Verstorbenen zu richten, da die Einträge für jedermann weltweit abrufbar
wären. Dieses würde die Vertraulichkeit und Intimität aufheben. Eine andere Betrachtung ist
nur geboten, wenn neben den ausgelegten Kondolenzbüchern auch digitale Kondolenzbücher
angeboten werden, da die Kondolierenden eine echte Wahlmöglichkeit hätten. Sie könnten
frei entscheiden, ob ihre Einträge vertraulich bleiben oder der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden sollten.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern