L 19/259 - Fehlende Sportmöglichkeiten in der JVA

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

3 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

3 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

02.03.2019, 03:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 35 vom 15. Februar 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/259

Gegenstand:
Beschwerde über fehlende Sportmöglichkeiten und Schmerzmittelausgabe

Begründung:
Der Petent beschwert sich über fehlende Sportmöglichkeiten in der Justizvollzugsanstalt
Oslebshausen. Grund dafür sei der seit mehreren Jahren bestehende Personalmangel. Am
Wochenende finde keinerlei Sport statt. Außerdem fordert der Petent die
Schmerzmittelvergabe umzustellen. Derzeit würden ausschließlich Zäpfchen verteilt.
Sinnvoller erscheine ihm, Schmerztabletten unter Sichtkontrolle auszugeben. Die Petition wird
von drei Mitzeichnerinnen oder Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Justiz und Verfassung eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein
Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss hat sich intensiv mit dem Anliegen des Petenten auseinandergesetzt.
Ihm ist bewusst, dass gerade das Sportangebot in der JVA nicht nur der Freizeitgestaltung
dient. Es hat vielmehr auch einen regulativen Charakter, kann zum Aggressionsabbau
beitragen und auch kriminalpräventive Wirkung entfalten. Gleichwohl kann er dem Anliegen
des Petenten nicht zum Erfolg verhelfen.

Bei der Planung der Sportangebote für die Gefangenen ist zum einen zu berücksichtigen, dass
es aufgrund der laufenden Anstaltssanierung zu Einschränkungen im Sportbetrieb kommen
kann. Darüber hinaus müssen bei der Planung alle Vollzugsarten berücksichtigt werden. Dies
kann insbesondere dazu führen, dass die Sporthalle und der Sportplatz nur zu bestimmten
Zeiten genutzt werden können.

In der JVA Oslebshausen ist seit Januar ein weiterer Sportbeamter eingesetzt, so dass
insgesamt dreieinhalb Sportbeamte beschäftigt werden. Neben Sportangeboten in der Woche
kann der Petent jetzt auch samstags eine Stunde Sport treiben. Außerdem finden an den
Wochenenden Sportevents statt. Damit hat sich die Situation etwas entspannt, entspricht aber
immer noch nicht dem, was der Petent sich vorstellt. Das ist für den Petitionsausschuss
nachvollziehbar. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass versucht wird, die Zahl der
Vollzugsbeamten zu erhöhen. Gerade Sportbeamte brauchen aber zusätzliche
Qualifikationen, über die Bewerber verfügen müssen oder die sie erwerben müssen.

Der Senator für Justiz und Verfassung hat mitgeteilt, er stehe einer Kooperation mit externen
Sportanbietern, wie dem Landessportbund, positiv gegenüber. Solche Sportangebote durch
Externe setzten aus Gründen der Sicherheit jedoch immer voraus, dass auch Vollzugsbeamte
vor Ort sein müssten. Dies stelle angesichts der noch angespannten Personalsituation in der
JVA nach wie vor ein Problem dar.

Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass sich mittelfristig mit der Beendigung des
Umbaus der JVA und der geplanten weiteren Aufstockung von Personal die Situation bei den
Sportangeboten weiter verbessern wird.
Zu dem vom Petenten gewünschten Einsatz von Schmerztabletten statt von Schmerzzäpfchen
ist auszuführen, dass in der Vergangenheit in der Justizvollzugsanstalt Schmerztabletten
missbräuchlich genutzt und intravenös gespritzt wurden. Da der unkontrollierte Konsum von
gespritzten Schmerzmitteln erhebliche gesundheitliche Folgen bei den Konsumenten nach
sich ziehen kann, wurde die Darreichungsform auf Zäpfchen umgestellt. Diese Argumentation
ist für den Petitionsausschuss nachvollziehbar. Auch aus medizinischer Sicht spricht nichts
gegen die Vergabe von Zäpfchen.

Begründung (PDF)


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