Kultur

Kultur ins Grundgesetz

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
36.154 Unterstützende 35.648 in Deutschland

Sammlung beendet

36.154 Unterstützende 35.648 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.09.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

18.12.2020, 11:09

Zwei Links zu sozialen Medien hinzugefügt


Neue Begründung: Die kulturelle Qualität einer Gesellschaft ist ihr wirklicher Reichtum. Demokratie braucht den kulturvollen Dialog und die Wertschätzung von Kunst und Kultur seitens der Politik.
Von der darstellenden Kunst über Musik, Literatur, bildende und performative Kunst, Film- und Medienkunst bis hin zur Soziokultur produzieren ALLE Kunstformen mehr als bloßes Vergnügen.
**Kultur leistet seit dem Beginn der Menschheitsgeschichte in all ihren Ausprägungen einen elementaren Beitrag zur gesellschaftspolitischen Bildung.**
Sie vermag Gemeinsinn zu stiften und einen Zusammenhalt zu erzeugen. Sie verbindet Menschen, unabhängig ihres Alters, Geschlechts oder ethnischer und sozialer Herkunft und trägt damit wesentlich zum Erhalt sowie der Entwicklung unserer pluralistischen und friedlichen Gesellschaft bei. Sie liefert vielfältige Impulse und Denkanstöße zur Willens- und Persönlichkeitsbildung, sie transportiert Wissen und sie fungiert gleichermaßen als Bewahrerin ideeller Güter wie auch als visionäre Gestalterin.
**All dies leistet Kultur mit einem Verständnis, das aus ihr selbst erwächst. Ihr Wert lässt sich durch nichts ersetzen und sie ist zweifellos ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft.**
Wir betrachten daher den grundsätzlichen Schutz von Kunst und Kultur sowie den Schutz aller in ihr Tätigen als eine bundespolitische Verpflichtung – unabhängig davon, ob es um staatlich geförderte Kulturbetriebe und Spielstätten oder Institutionen der freien Szene geht. Denn die grundrechtlich verankerte Freiheit der Kunst verkommt zur Phrase, wenn ihre materiellen Bedingungen ausgeblendet werden.
Analog zum Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung verstehen wir zudem den freien und unbeschränkten Zugang zu Kunst und Kultur als gesellschaftspolitische Pflicht. Kulturelle Bildung darf kein elitäres Privileg sein, sondern muss für alle Bundesbürger \*innen als Instrument sozialer und kultureller Teilhabe zur Verfügung stehen.
Wir bitten alle Kulturschaffenden, politischen Vertreter \*innen und Bürger \*innen dieses Landes um Unterstützung unseres Vorhabens und Mitzeichnung dieser Petition.
Kathrin Schülein, Intendantin Theater Adlershof
für KULTUR INS GRUNDGESETZ
[www.kulturinsgrundgesetz.de](www.kulturinsgrundgesetz.de)
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Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.285 (5.224 in Deutschland)


18.12.2020, 11:07

Zwei Links zu sozialen Medien hinzugefügt


Neue Begründung: Die kulturelle Qualität einer Gesellschaft ist ihr wirklicher Reichtum. Demokratie braucht den kulturvollen Dialog und die Wertschätzung von Kunst und Kultur seitens der Politik.
Von der darstellenden Kunst über Musik, Literatur, bildende und performative Kunst, Film- und Medienkunst bis hin zur Soziokultur produzieren ALLE Kunstformen mehr als bloßes Vergnügen.
Vergnügen.
**Kultur leistet seit dem Beginn der Menschheitsgeschichte in all ihren Ausprägungen einen elementaren Beitrag zur gesellschaftspolitischen Bildung.**
Sie vermag Gemeinsinn zu stiften und einen Zusammenhalt zu erzeugen. Sie verbindet Menschen, unabhängig ihres Alters, Geschlechts oder ethnischer und sozialer Herkunft und trägt damit wesentlich zum Erhalt sowie der Entwicklung unserer pluralistischen und friedlichen Gesellschaft bei. Sie liefert vielfältige Impulse und Denkanstöße zur Willens- und Persönlichkeitsbildung, sie transportiert Wissen und sie fungiert gleichermaßen als Bewahrerin ideeller Güter wie auch als visionäre Gestalterin.
**All dies leistet Kultur mit einem Verständnis, das aus ihr selbst erwächst. Ihr Wert lässt sich durch nichts ersetzen und sie ist zweifellos ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft.**
Wir betrachten daher den grundsätzlichen Schutz von Kunst und Kultur sowie den Schutz aller in ihr Tätigen als eine bundespolitische Verpflichtung – unabhängig davon, ob es um staatlich geförderte Kulturbetriebe und Spielstätten oder Institutionen der freien Szene geht. Denn die grundrechtlich verankerte Freiheit der Kunst verkommt zur Phrase, wenn ihre materiellen Bedingungen ausgeblendet werden.
Analog zum Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung verstehen wir zudem den freien und unbeschränkten Zugang zu Kunst und Kultur als gesellschaftspolitische Pflicht. Kulturelle Bildung darf kein elitäres Privileg sein, sondern muss für alle Bundesbürger *innen \*innen als Instrument sozialer und kultureller Teilhabe zur Verfügung stehen.
Wir bitten alle Kulturschaffenden, politischen Vertreter *innen \*innen und Bürger *innen \*innen dieses Landes um Unterstützung unseres Vorhabens und Mitzeichnung dieser Petition.
Kathrin Schülein, Intendantin Theater Adlershof
für KULTUR INS GRUNDGESETZ
www.kulturinsgrundgesetz.de
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Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.285 (5.224 in Deutschland)



14.12.2020, 11:33

Die Formatierung des Textes wurde geändert


Neuer Petitionstext: Die Freiheit der Kunst wird unter Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt und stellt damit ein Grundrecht dar. Doch Kunst und Kultur können nur frei sein und ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, wenn ihnen die dafür notwendige Achtung und Akzeptanz auf bundespolitischer Ebene entgegengebracht wird. Bislang wird die Kulturförderung in weiten Teilen als freiwillige Aufgabe der Länder und Kommunen betrachtet. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur als ein kollektives gesellschaftliches Interesse grundrechtlich geschützt werden muss. Dies beinhaltet nicht nur den Schutz unseres kulturellen Erbes, sondern auch die Förderung der kulturellen Landschaft in ihrer ganzen Vielfalt.
Kunst und Kultur existieren nicht um ihrer selbst willen, sondern brauchen und suchen den Dialog mit der Bevölkerung, dem Publikum. Jeder Mensch – ungeachtet seiner Lebenssituation oder seiner finanziellen Bedingungen – hat einen Anspruch auf  kulturelle Teilhabe. Und obwohl dieses Menschenrecht in der UN-Charta verbrieft ist - zu deren Unterzeichnern die Bundesrepublik Deutschland gehört - sind wir von der Schaffung der dafür notwendigen Chancengleichheit noch sehr weit entfernt.
Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf
* Den **Den Schutz von Kunst und Kultur als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern.
*
* Das
verankern.**
**Das
Recht auf unbeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben und an kultureller Bildung als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern.
*
* Langfristige
verankern.**
**Langfristige
stabile Sicherungsinstrumente für Kunst- und Kulturschaffende zu etablieren sowie ein auf sie zugeschnittenes gesetzliches Regelwerk zu schaffen, das sie vor unverschuldeten Verdienstausfällen schützt.
*
schützt.**
Alle drei Forderungen sind aus unserer Sicht Obliegenheiten des Staates und der gesellschaftlichen Kräfte.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 202 (201 in Deutschland)


14.12.2020, 11:14

Formatierung wurde geändert, es wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.


Neue Begründung: **Begründung**
Die kulturelle Qualität einer Gesellschaft ist ihr wirklicher Reichtum. Demokratie braucht den kulturvollen Dialog und die Wertschätzung von Kunst und Kultur seitens der Politik.
Von der darstellenden Kunst über Musik, Literatur, bildende und performative Kunst, Film- und Medienkunst bis hin zur Soziokultur produzieren ALLE Kunstformen mehr als bloßes Vergnügen. Kultur leistet seit dem Beginn der Menschheitsgeschichte in all ihren Ausprägungen einen elementaren Beitrag zur gesellschaftspolitischen Bildung. Sie vermag Gemeinsinn zu stiften und einen Zusammenhalt zu erzeugen. Sie verbindet Menschen, unabhängig ihres Alters, Geschlechts oder ethnischer und sozialer Herkunft und trägt damit wesentlich zum Erhalt sowie der Entwicklung unserer pluralistischen und friedlichen Gesellschaft bei. Sie liefert vielfältige Impulse und Denkanstöße zur Willens- und Persönlichkeitsbildung, sie transportiert Wissen und sie fungiert gleichermaßen als Bewahrerin ideeller Güter wie auch als visionäre Gestalterin.
*All dies leistet Kultur mit einem Verständnis, das aus ihr selbst erwächst. Ihr Wert lässt sich durch nichts ersetzen und sie ist zweifellos ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft.*
Wir betrachten daher den grundsätzlichen Schutz von Kunst und Kultur sowie den Schutz aller in ihr Tätigen als eine bundespolitische Verpflichtung – unabhängig davon, ob es um staatlich geförderte Kulturbetriebe und Spielstätten oder Institutionen der freien Szene geht. Denn die grundrechtlich verankerte Freiheit der Kunst verkommt zur Phrase, wenn ihre materiellen Bedingungen ausgeblendet werden.
Analog zum Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung verstehen wir zudem den freien und unbeschränkten Zugang zu Kunst und Kultur als gesellschaftspolitische Pflicht. Kulturelle Bildung darf kein elitäres Privileg sein, sondern muss für alle Bundesbürger\*innen als Instrument sozialer und kultureller Teilhabe zur Verfügung stehen.
Wir bitten alle Kulturschaffenden, politischen Vertreter\*innen und Bürger\*innen dieses Landes um Unterstützung unseres Vorhabens und Mitzeichnung dieser Petition.
DANKE FÜR EUER ENGAGEMENT!
Kathrin Schülein, Intendantin Theater Adlershof
für KULTUR INS GRUNDGESETZ
**www.kulturinsgrundgesetz.de**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 162 (161 in Deutschland)






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