Erfolg

Kraftfahrzeugtechnik - Keine klimaschädlichen Kältemittel in Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

401 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

401 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Keyvan Khodadadegan

Kraftfahrzeugtechnik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2012 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung

Die Petition fordert, die Verwendung von klimaschädlichen Kältemitteln in Klima-
anlagen von Kraftfahrzeugen zu verbieten.

Zur Gegensteuerung der zunehmenden Erderwärmung sollten die Klimaanlagen von
Kraftfahrzeugen vielmehr auf Kohlenstoffdioxid (CO2) umgerüstet werden, da mit
jedem gefahrenen Kilometer aus der Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges ein Gas
entweiche, das eintausend Mal schädlicher sei als CO2. Das gegenwärtig als Kälte-
mittel genutzte Treibhausgas Tetrafluorethan habe ein Treibhauspotential (Global
Warming Potential GWP) von 1.430. Bei der Nutzung von Tetrafluorethan ent-
weiche bei jeder Fahrt ein kleiner Teil des Gases, bei jedem gefahrenen Kilometer
bedeute dies eine Emission von etwa 7 g Kohlenstoffdioxid. Allein im Jahr 2008
seien laut Umweltbundesamt in Deutschland 2.700 Tonnen des Kältemittels und
damit 3,9 Mio. Tonnen CO2 in die Atmosphäre gelangt. Dieses entspreche einem
CO2-Ausstoss von 1,9 Mio. Kleinwagen mit jeweils 15.000 gefahrenen Kilometern.
Bereits vor über zehn Jahren hätten Automobilhersteller und Kühlmittelexperten die
optimale Eignung von CO2 als Kältemittel festgestellt. Es sei nicht brennbar, als
Kältemittel sehr effizient und wesentlich klimafreundlicher als andere Kältemittel. Da
Klimaanlagen heutzutage serienmäßig in Autos eingebaut würden, ließe sich durch
den Einsatz von CO2 als Kältemittel
in Klimaanlagen ein wesentlicher Beitrag zur
Stabilisierung des globalen Klimas bewirken. Nach Einschätzung der Petition
scheitere die serienmäßige Nutzung von CO2-Klimaanlagen an den Mehrkosten von
etwa 200 Euro pro Anlage.

Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die von dem Petenten eingereichten
Unterlagen Bezug genommen.

Zu dieser öffentlichen Petition gingen 401 Mitzeichnungen und 54 Diskussionsbei-
träge ein. Zu der Eingabe liegen dem Petitionsausschuss zwei weitere Mehrfachpe-
titionen vor, die aufgrund ihres Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamen-
tarischen Beratung zugeführt werden.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (BMU) wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass nach der Richtlinie 2006/40/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen in
Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. EU
Nr. L 161 S. 12) seit dem 1. Januar 2011 die Verwendung des Kältemittels R 134a in
Klimaanlagen neuer Typen von Personenkraftwagen (Pkw) und leichten Nutzfahr-
zeugen verboten ist. Ab dem 1. Januar 2017 gilt das Verbot für alle erstmals zuge-
lassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge. Das Verbot wurde aufgrund des hohen
Treibhauspotentials (GWP) des Stoffes sowie der hohen leckage- und unfallbeding-
ten Kältemittelemissionen erlassen. Zulässig sind nur noch Kältemittel mit einem
GWP von höchstens 150. In der Praxis wird die Automobilindustrie nach Kenntnis
des BMU zunächst das dem bisherigen Kältemittel technisch ähnliche, die Anforde-
rungen der Richtlinie jedoch klar erfüllende, Kältemittel R 1234yf (GWP 4) einsetzen.
Da die Umstellung auf klimafreundliche Kältemittel nach dem Inhalt der beschriebe-
nen Regelung nur schrittweise erfolgt, wurden ergänzend zum gestaffelten Verwen-
dungsverbot für Klimaanlagen mit R 134a Grenzwerte für Leckageraten, die seit
Mitte Juli 2009 für alle neuen Pkw und kleine Nutzfahrzeuge gelten, festgelegt.

Für weitere Fahrzeugklassen enthält die Richtlinie wegen mangelnder Verfügbarkeit
von Alternativen noch keine Verbote. Die Europäische Kommission wurde jedoch
verpflichtet, im Rahmen der derzeit anstehenden Überprüfung der Richtlinie zu un-
tersuchen, ob die Rechtsvorschriften auch auf andere Fahrzeugklassen ausgedehnt
werden sollen. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor.

Vor dem Hintergrund der EU-weiten Harmonisierung des Typenzulassungsverfah-
rens erscheint es nach Dafürhalten des Petitionsausschusses nicht zielführend, be-
reits im Vorgriff auf das Ergebnis der laufenden Prüfung eine nationale Regelung mit
dem Ziel der Ausweitung der Regelungen auf weitere Fahrzeugklassen zu initiieren.

Der Petitionsausschuss begrüßt und unterstützt jedoch Praxistests zum Einsatz von
CO2-Busklimaanlagen, die derzeit von verschiedenen Nahverkehrsunternehmen in
Deutschland durchgeführt werden und durch die die Verfügbarkeit klimafreundlicher
Lösungen auch in diesem Bereich wesentlich besser werden kann.

Da Regelungen zum Kraftfahrzeug-Typengenehmigungsrecht, aber auch zum
Chemikalienrecht wirksam nur auf europäischer Ebene getroffen werden können,
vermag der Petitionsausschuss nicht im Sinne des Anliegens tätig zu werden. Da die
Verwendung von klimaschädlichen Kältemitteln in Klimaanlagen neuer Typen von
Personenkraftwagen (Pkw) und leichten Nutzfahrzeugen seit dem 1.Januar 2011
gemäß der Richtlinie 2006/40/EG verboten ist, empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Der abweichende Antrag der Fraktionen der SPD, die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung,
dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung - zur Erwägung zu überweisen, soweit
es um die Erforschung von ungiftigen und klimafreundlichen Kältemitteln in Auto-
Klimaanlagen geht, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zur Erwägung
zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben
und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zur
Erwägung zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.


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