Kraftfahrzeugsteuer - Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsprinzips bei der Fahrzeug-Herstellung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

3 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

3 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

14.08.2018, 04:27

Pet 2-18-08-6121-037023 Kraftfahrzeugsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent schlägt vor, dass Kraftfahrzeugsteuern das Nachhaltigkeitsprinzip bei der
Herstellung des Fahrzeuges berücksichtigen sollten.

Die Autoindustrie entscheide sich bei der Entwicklung neuer Auto-Baureihen oft
dafür, neue Bauteile zu verwenden, obwohl die für das vorherige Modell genutzten
Teile genauso verwendet werden könnten. Dieses zeuge in einem erheblichen Maße
Müll und vernichte Ressourcen, belaste die Autofahrerinnen und Autofahrer und
erhöhe die Abhängigkeit der Zulieferindustrie von den Automobilherstellern.

Zum weiteren Inhalt wird auf die Begründung der auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages veröffentlichten Petition Bezug genommen. Die Petition wurde von
47 Personen unterstützt, es gab 13 Diskussionsbeiträge.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass in der Tat oftmals in Vorgängermodellen
bewährte Bauteile nicht übernommen werden, obwohl dies technisch möglich wäre.
Umgekehrt vollzieht sich der – auch im Interesse der Allgemeinheit und der
Verkehrsteilnehmer liegende – technische Fortschritt fließend. Eine von der
Kraftfahrzeugsteuer ausgehende Lenkung der Automobilindustrie auf die
Verwendung bisheriger Produkte könnte diesen Prozess der technischen
Entwicklung und Erhöhung der Verkehrssicherheit behindern. Zudem muss eine
"Massensteuer", um die es sich bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt, praktikabel
ausgestaltet werden, um sie mit vernünftigem Aufwand möglichst sachgerecht
festsetzen und erheben zu können. Das betrifft insbesondere die Bemessung sowie
notwendige Typisierungen und Abgrenzungen. Der Vorschlag des Petenten würde
nach Auffassung des Petitionsausschusses die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer
erheblich verkomplizieren und einen deutlich gesteigerten Erfüllungsaufwand für die
Verwaltung entstehen lassen. Zusätzlicher hoher Aufwand wäre z.B. auch im Vorfeld
für die Verkehrsbehörden zu erwarten, die die erforderlichen Feststellungen zu den
vorgeschlagenen "Nachhaltigkeitsstufen" der Fahrzeuge treffen, dokumentieren und
der Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugsteuer übermitteln müssten. Auch ist fraglich,
ob im Rahmen der verkehrsrechtlichen Typ- oder Einzelgenehmigung von
Fahrzeugen jeweils der notwendige detaillierte Überblick über die konkret verbauten
Teile oder Komponenten sowie das Wissen und die Beurteilungsfähigkeit der
Verwendbarkeit von Teilen aus anderen Fahrzeugmodellen des gleichen oder ggf.
kooperierender anderer Hersteller vorhanden wären. Eine weitere Frage hinsichtlich
der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer würde sich stellen, wenn im Rahmen von
Reparaturarbeiten Bauteile durch andere Ersatzteile ausgetauscht werden müssten.

Der Petitionsausschuss betont zudem, dass die Kraftfahrzeugsteuer bereits das
Prinzip der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Für im Inland zugelassene Pkw, der
weitaus größten Gruppe von Fahrzeugen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
hat der Gesetzgeber die ökologisch orientierte Grundentscheidung getroffen, die
Kraftfahrzeugsteuer emissionsbezogen zu bemessen. Als Bemessungsgrundlagen
werden neben dem Hubraum die mit den sogenannten Euroabgasnormen limitierten
Schadstoffemissionen und seit 2009 die CO2-Emissionen herangezogen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten sieht der Petitionsausschuss keine
Möglichkeit, die vom Petenten vorgeschlagene Regelung praktikabel und vom
Verwaltungsaufwand vertretbar in die Kraftfahrzeugsteuer zu implementieren.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Der abweichend Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu
überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, soweit darauf hingewiesen wird, das sich der gesamte ressourcenwirksame
Lebenszyklus eines Fahrzeugs in der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung seiner
Nutzung wiederspiegeln solle, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen,
wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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