17.06.2013, 15:17
Text zum besseren Verständnis angepasst.
Neue Begründung: Alle, die sehr früh mit einer Berufstätigkeit begonnen haben (z.B. mit 16 Jahren Berufsausbildung) und demnach bereits mit 61 Jahren die 45 Jahre Wartezeit erfüllt haben, werden benachteiligt, weil sie länger arbeiten müssen, um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten!
Wer dagegen erst im Alter von 20 Jahren mit seiner beruflichen Laufbahn begonnen hat, hat mit 65 zwar auch nur 45 Jahre gearbeitet, kann aber ohne Rentenabschläge bzw. ohne längere Lebensarbeitszeit seine Rente beziehen.
Diese Rente sollte nach Erreichen der Lebensarbeitszeit von 45 Jahren unabhängig vom Alter gezahlt werden.