Region: Freistaat Thüringen

Helfen Sie Claudia und Michael May bei dem Immobilienskandal in Erfurt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger

179 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

179 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

19.05.2012, 16:48

PRESSEMITTEILUNG

Das Thüringer Oberlandesgericht,
1. Straf- und Rehabilitierungssenat,
Rathenaustraße 13, R. 8, 07745 Jena, wird
am 31. Mai 2012 ab 14:00 Uhr

in Sachen Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren - 1 Ws Reha 52/11 - die Beschwerdeführerin - Claudia May - anhören.

Die Beschwerdeführerin ist umfassend anerkannte und rehabilitierte DDR-Verfolgte nach dem BerRehaG und VwRehaG und begehrt als ehem. DDR-Heimkind die Anerkennung nach dem StrRehaG, die ihrem Bruder Michael May mit ThürOLG-Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 Ws Reha 7/11 - bereits zuerkannt worden ist. Die Geschwister verbrachten ihre ersten Lebensjahre im gleichen Säuglings- und Kinderheim. Heimeinweisungsgrund: Den Eltern war aus politisch motivierten Gründen zwangsweise die Wohnung mit Mobilar entzogen worden und ersatzweise ein lediglich ca. 7m² großes Zimmer zugewiesen worden.
Der Beschwerdeführerin ist infolge der bis zum 3. Oktober 1990 rechtsstaatswidrig durchgesetzten beruflichen, verwaltungs- und vermögensrechtlichen Schädigungsmaßnahmen rehabilitiert, das Unrecht ist wieder gut zu machen. Die Rehabilitierung und Wiedergutmachung hat nach Maßgabe des BerRehaG, VwRehaG udn VermG rückwirkend zu erfolgen, so die unanfechtbaren Gerichts- und Behördenentscheide. Die beruflichen, verwaltungsrechtlichen Förderungs-, Fürsorge- und vermögensrechtlichen Wiedergutmachungsleistungen sind zwangsweise verweigert.

Die Beschwerdeführerin wurde und wird weiterhin von Amts wegen mit haftbewährten Zwangsvollstreckungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen zur Verhinderung der rückwirkend vollziehungspflichtigen Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsansprüche überzogen. Die gesetzlich und verfassungsrechtlich garantierten Wohn- und Eigentumsrechte, Berufsausübungsrechte, wirtschaftliche Existenz sind zwangsweise - ohne Gerichtstitel - entzogen.
Die Zwangsevakuierung in das Zwangsevakuierungsobjekt ist am 27. Oktober 2003 - ohne Gerichtstitel - gegen den ausdrücklichen Willen der Zwangsgeräumten von der Landeshauptstadt Erfurt rechtswidrig vollzogen worden und rückabzuwickeln, entschieden u.a. vom ThürOLG - 7 U 141/08, Thür. Verfassungsgerichtshof - VerfGH 05/03 und 06/03; VG Weimar - 1 E 3242/04.We und 1 K 1/04.We.

Die Zwangsräumungsmaßnahme - 6 II DR 369/12 - zum 6. Juni 2012 ist rechtsstaatswidrig, weil die Landeshauptstadt Erfurt den Vollzug ihres eigenen unanfechtbaren Bescheids vom 24.06.2004, die Wiedereinsetzung in den Wohnbesitz - Am Stadtpark 34 - rechtsstaatswidrig verweigert! DDR-Verfolgte, DDR-Vermögens-geschädigte, DDR-Heimkinder sind aus dem Zwangsevakuierungsobjekt in die Obdachlosigkeit mit Verwertung ihres (noch) verbliebenen beweglichen Eigentums zwangszuräumen, um die schutzwürdigen Interessen „kommunal organisierter Immobilienkriminalität“ mit dem Rückgabevermögen Am Stadtpark 34 zu sichern.

Die ununterbrochene Kausalität politisch motivierter und personenbezogener Strafverfolgungsmaßnahmen, Heimeinweisungen am Beginn des Lebens als Folge der Strafverfolgungsmaßnahmen der Eltern und Großeltern, Verhaftung/Verurteilung des Vaters, nach dem 3. Oktober 1990 posthum rehabilitierten Strafverfolgungsmaßnahmen, den Geschwistern zuerkannten Rechtsansprüchen und die wesentlich verschlimmerten verfolgungsbedingten Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsschädigungen - seit 22 Jahren - fortgesetzten, politisch motivierten und personenbezogenen Strafverfolgungsmaßnahmen, sind unwiderlegbar.

Claudia May Erfurt, 19. Mai 2012


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