Region: Freistaat Thüringen

Helfen Sie Claudia und Michael May bei dem Immobilienskandal in Erfurt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger

179 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

179 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

18.05.2012, 11:15

Aufruf

Liebe Mitstreiter, liebe Sympathiesanten
für recht-staatliches Verwaltungshandeln,
sehr geehrte Bürger-Meister,
für die das Wort "Bürger" gemeinwohl-orientiertes Handeln bedeutet,
Politiker, Abgeordnete der Landesparlamente und des Bundestages,


der Erfurter Skandalfall "Geschwister May" offenbart die Gewaltspirale unkontrollierten und intransparenten Verwaltungshandelns, die "besonderen" Fähigkeiten der Verantwortlichen und Zuständigen, das seit 22 Jahren wesentlich verschlimmerte Strafverfolgungsunrecht, das rehabilitierte DDR-Unrecht fortsetzend zu verschlimmern, durch Prozessbetrug und unerlaubtes Verwaltungshandeln zu sichern.

Der amtierende Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt - Andreas Bausewein - hat entschieden, die Schwerbehinderten, anerkannten DDR-Verfolgten und DDR-Vermögensgeschädigten sind mit Haftbefehl zum 22.03.2012 und Zwangsräumung aus dem Zwangsevakuierungsobjekt, in das die Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsgeschädigten gegen den ausdrücklichen Willen (vgl. ThürOLG-Beschluss vom 11.02.2009 - 7 U 141/08 - und ThürverGH-Beschlüsse - 05/03 und 06/03) von der schuldhaft amtspflichtverletzenden Landeshauptstadt am 27.10.2003 zwangsgeräumt wurden, in die Obdachlosigkeit - Termin: 20. April 2012 - zu räumen.

Die verantwortlichen Politiker, Bürger sind aufgerufen, an den OB Bausewein heranzutreten und ihn aufzufordern, SOFORT die angeordnete Zwangsräumung zum 20.04.2012 aus dem Zwangsevakuierungsobjekt, in das die Geschädigten gegen den ausdrücklichen Willen (ThürOLG-Beschluss vom 11.02.2009 - 7 U 141/08) zwangsweise evakuiert wurde, und die maximal 4- 6 Wochen andauern sollte, auszusetzen.

Es ist die Landeshauptstadt Erfurt, die den Vollzug der Wiedereinsetzung in den Wohnbesitz Am Stadtpark 34, ihres unanfechtbaren, erteilten Wiedereinsetzungsbescheids vom 26.04.2004 verweigert.
Der Status der anerkannten DDR-Verfolgten und DDR-Vermögensgeschädigten, der den städtischen Wiedereinsetzungsbescheid vom 24.06.2004 doppelt und dreifach stützt, ist seit 8 Jahren zum Nichtvollzug ausgesetzt.

Die Aussetzung des Nichtvollzugs unanfechtbaren Wiedereinsetzungsbescheids vom 24.06.2004 durch die Landeshauptstadt selbst, begründet im Umkehrschluss dann auch die Aussetzung der Zwangsräumung aus dem Zwangsevakuierungsobjekt durch die Landeshauptstadt.

Warum die Verantwortlichen der Landeshauptstadt Erfurt das staatsschädigende Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsunrecht seit 22 Jahren weiterhin gewaltsam verschlimmern, ist rational nicht nachvollziehbar.

Kumpanei und kriminelle Energien, um das recht-staatliche Verwaltungshandeln seit 22 Jahren zu verhindern, die Wahrheit "staatsschädigender Immobilienkriminalität" - Erfurt, Am Stadtpark 34 - auch weiterhin zu unterdrücken, sind nachvollziehbar - die sittenwidrigen "wirtschaftlichen Verwertungsinteressen" sind von Amts wegen zu sichern!

Es wäre doch vordringlich, eine Stadtrats-Dringlichkeitsanfrage SOFORT für den 28. März 2012 einzubringen. Es ist die letzte Sitzung vor der OB-Wahl in Erfurt.

Der amtierende OB Bausewein musste mit Amtsantritt 2006, Klage gegen den Immobilienspekulanten - Stefan Lagler - erheben und die Kosten für das Zwangsevakuierungsobjekt dem Täter Lagler auferlegen.

Warum schützt der seit 2006 amtierende OB der Landeshauptstadt den Immobilienspekulanten - Stefan Lagler? Bausewein hat den hinterlassenen Schaden seines Amtsvorgängers übernommen und gewaltig vergrößert.

OB Bausewein ist mehrfach - zuletzt am Dienstag, den 20.03.2012 im Erfurter Cafe Nerly öffentlich aufgefordert worden, endlich mit dem Land zusammen zu gehen und diesen Fall "staatsschädigender Immobilienkriminalität" zu bereinigen und den/die Schadensverursacher in die Haftung zu nehmen.

Zu den schuldhaften Amtspflichtverletzungen der Landeshauptstadt Erfurt seit dem 18.10.1991 ff. hat das ThürOLG schon 2005 rechtskräftig entschieden, die Stadt Erfurt ist schuldig! Mit erstmalig gewährter Grundbuchakteneinsicht 2011, die das ThürOLG mit unanfechtbaren Beschlüssen - 9 W 515/10 ff., 9 W 30/11 ff. - entschieden hat, ist der Nachweis kredit- und insolvenzbetrügerischer Fälschungen ÖFFENTLICHER URKUNDE Grundbuch - Erfurt, Am Stadtpark 34 - unwiderlegbar erwiesen.

Der/die verantwortlichen OB`s der Landeshauptstadt Erfurt haben stets die "Richtigkeit des Grundbuches" und "redlichen Erwerb", der im Grundbuch - ohne Zustimmung des erb- und vermögensrechtlich Verfügungsberechtigten und ohne Kaufpreiszahlungen - eingetragenen, kredit- und insolvenzbetrügerischen Erwerber gerichtlich vertreten. Das ist Prozessbetrug!

Das Grundbuch ist seit schuldhaft amtspflichtverletzenden Grundbuchersuchen der Landeshauptstadt Erfurt - 18.10.1991 ff. - unrichtig, fälschend beurkundet. Redlicher Erwerb war und ist gemäß vermögensgesetzlicher Stichtagsregelung: 18.10.1989, § 4 Abs. 2 S. 2 VermG i.V.m. §§ 403 ff. StPO und BVerfG-Urteil vom 23.11.1999 - 1 BvF 1/94 - ausgeschlossen.

Die Stadt muss nachweis


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