14.10.2014, 23:28
Offensichtlich brennt den Protagonisten die in meiner Sache aktiv beteiligt sind der !@#$!!
Heute Überfallkommando!!!
Ein "Vollstreckungs-Beamter" der Stadt Herne versuchte ohne Legitimation in meine Wohnung einzudringen, ich verwies ihn und dem gleich mitgebrachten privaten Schlüsseldienst meiner Wohnung.
Was dann geschah würde mir wieder Mal keiner glauben, hätte ich es nicht aufgezeichnet!!!
Zunächst kam ein Streifenwagen mit 3 "Polizisten", ich bat sie mehrmals in meine Wohnung hinein.
Sie folgten meiner 15 maligen Bitte nicht!
Kurz darauf traf ein weiterer voll besetzter Streifenwagen ein, ich bat sie erneut zu mir herein.
Nach ca. 10 Min. Überlegung der 6 „Polizisten“ und den 2 von der Stadt Herne, sowie der private Mann vom Schlüsseldienst, also 9 Personen überlegten ob sie meiner Aufforderung folgen sollten.
Und dann traf ein Gewitter über mich ein! „Überfallmäßig“ !
Ich wurde von 5-6 „Polizisten“ überwältigt, in Handschellen gelegt, und in Pantoffeln abgeführt!!!
Warum das Ganze!?
Wegen einem verjährten Knöllchen von vor 4 Jahren die mehrere mir unbekannte Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage unter Gewaltandrohung von mir einforderten!!!!
Wie es dann weiter ging, das schlägt dem Fass den Boden aus!!!
Muss mich jetzt erst Mal sammeln, später mehr ………..
Zwischenzeitlich kann hier JEDER die Polizei direkt anschreiben warum die grundlos mit 2 voll besetzten Polizeiwagen hier bei mir aufkreuzten und nicht auf meine Aufforderung gehört haben. Ich habe sie nachweislich 12 Mal aufgefordert dieses Missverständnis aufzuklären und zu mir hoch gebeten! Warum dann so ein Übergriff!???
Hinweise zum Beschwerdeverfahren
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden sind formlose Rechtsbehelfe. Sie sind nicht an Fristen und Formen gebunden und haben keine aufschiebende Wirkung.
Jedermann kann sich ihrer bedienen, auch ein nicht direkt Betroffener. Die Beschwerde löst eine Selbstkontrolle der Verwaltung, hier: der Polizei, hinsichtlich der Recht- und Zweckmäßigkeit der angegriffenen Amtshandlung oder des Verhaltens aus.
Die in der Beschwerde enthaltenen Hinweise auf polizeiliche Schwächen sollen identifiziert und als Verbesserungspotenzial genutzt werden.
Zunächst wird geprüft, ob es sich um ein persönliches Fehlverhalten (Dienstaufsichtsbeschwerde) oder um eine Fehlentscheidung (Fachaufsichtsbeschwerde) handelt. Anschließend werden die erforderlichen Schritte zur Klärung des Sachverhaltes eingeleitet.
Kreispolizeibehörde Bochum
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44791 Bochum
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