Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
04.06.2019: Baden-Württemberg will Modell „Bayern“ übernehmen:
GdP-Forderung „Erhöhung der Erschwerniszulage“ nimmt Fahrt auf:
Lageorientierte Dienst (LOD) soll angehoben werden!
Stuttgart/Mannheim: Am 28. September 2017 hatte sich der Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg mit einer Mannheimer Petition befasst, die aus den Reihen der Polizei kam. Die hatte der Mannheimer GdP-Vorsitzende, Thomas Mohr, im Frühjahr 2017 eingereicht, nachdem er dafür 13.540 Unterschriften in nur 56 Tagen gesammelt hatte. Mohr wurde auch zur Anhörung in den Ausschuss geladen. Leider wurde der Petition nicht entsprochen. Die Petition wurde lediglich als „Arbeitsmaterial“ der Landesregierung übergeben.
Der GdP-Beirat, als höchstes Gremium der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Baden-Württemberg, außerhalb der Landesdelegiertentage, tagte wenige Monate nach der negativen Petitionsentscheidung.
Die Delegierten stimmten damals über den Antrag von Thomas Mohr ab, ein Musterklageverfahren zur Erhöhung der Erschwerniszulage (Lageorientierter Dienst) zu führen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Nun nimmt unsere GdP-Forderung Fahrt auf. Wie uns Innenminister Thomas Strobl und Staatssekretär Julian Würtenberger informierte, soll der Lageorientierte Dienst (LOD), auf das Niveau wie in Bayern, bei den nächsten Haushaltberatungen, angehoben werden. Das würde bedeuten, dass der LOD auf mindestens 5 Euro ansteigt.
„Das sind natürlich erfreuliche Nachrichten, dass die Politik unserer Forderung nun nachkommen will.“, so die erste Reaktion des GdP-Landesvorsitzenden Hans-Jürgen Kirstein. Die GdP hat deshalb das Klagevorhaben gestoppt und begrüßt den guten Willen des Innenministers.
Die derzeitige Vergütung für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsdienststunden ist, nach Meinung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), nicht zufriedenstellend und entspricht nicht annähernd dem was notwendig und erforderlich wäre, um diese Dienste der Polizisten auch nur angemessen zu entlohnen.
So werden beispielsweise an Sonn- und Feiertagen lediglich 3,29 Euro/Std und an anderen Nachtdiensten unter der Woche nur 1,28 Euro/Std., als Teil der Erschwerniszulagen, den sogenannten Lageorientierten Dienst (LOD), gezahlt.
„Uns war es immer wichtig, dass man denen die Lageorientierten Dienst (LOD) leisten, auch dafür die entsprechende Entlohnung gibt. Das sind überwiegen die Streifen- und Kripobeamten im Schichtdienst und die Polizistinnen und Polizisten der Einsatzorganisationen.“, so Thomas Mohr.
Sehr geehrte Unterstützer der Petition.
Wie im Januar 2018 schon mitgeteilt wurde die Petition vom Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg negativ entschieden und vom Landtag mehrheitliche dann auch abgelehnt.
Der Beirat der Gewerkschaft der Polizei hat dann bei seiner Sitzung beschlossen, dass Land Baden-Württemberg zu verklagen.
Die weitere Verfahrensweise und Klagevorbereitung wird vom GdP-Landesbezirk Baden-Württemberg, gemäß Beschluss des GdP-Beiratsweiter verfolgt.
Wir, die Gewerkschaft der Polizei, haben alle Möglichkeiten versucht, für unsere Polizeibeschäftigten die längst überfällige und finanzielle Erhöhung zu erreichen.
Die derzeitige Vergütung für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsdienststunden ist nicht zufriedenstellend und entspricht nicht annähernd dem was
notwendig und erforderlich wäre, um diese Dienste der Polizisten auch nur angemessen zu entlohnen.
Die verantwortliche Politik hat erneut ihre Chance verpasst, der Polizei die Wertschätzung zu geben, die sie öffentlich immer der Bevölkerung vorgaukelt.
Die Ablehnung durch die Mehrheiten von Grüne. CDU und FDP im Landtag basierte teilweise auf falschen und sachfremden Begründungen des
Finanz- und Innenministerium und die 13.540 Unterstützer der Petition, also die Bürgerinnen und Bürger, wurden einfach ignoriert.
Das wollen wir so nicht hinnehmen! Darum bleibt uns nur noch der Klageweg und wir vertrauen darauf, das die Gerichte eine positive Entscheidung treffen werden.
Ich darf mich bei Ihnen alle recht herzlich bedanken und wünsche Ihnen für 2018 alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
aus Mannheim
Ihr
Thomas Mohr
GdP-Vorsitzender
Sehr geehrte Unterstützerinnen, sehr geehrte Unterstützer,
heute (14.11.2017) bekam ich Post von der Vorsitzenden des Petitionsausschuss des 16. Landtag von Baden-Württemberg. Mir wurde mitgeteilt, dass der Landtag in seiner 46. Sitzung, am 09.11.2017, entsprechend der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses über meine Petition entschieden habe.
Die Petition wird der Regierung als Arbeitsmaterial überwiesen, heißt es.
Das ist natürlich ein unbefriedigendes Ergebnis und wir werden da uns nicht abspeisen lassen.
Wie geht es nun weiter?
Das Petitionsverfahren ist mit diesem Schreiben (Anlage) als abgeschlossen erklärt worden.
Ich habe als Mitglied des GdP-Landesvorstandes heute aktuell einen Antrag formuliert, über den das höchste Gremium der Gewerkschaft der Polizei (GdP), ausserhalb der Landesdelegiertentage), am kommenden Donnerstag (16.11.2017) abstimmen wird.
Darin beantrage ich unsere Forderung mittels Musterklageverfahren auf den Weg zu bringen, da in der Begründung falsche Darstellungen und Fakten von der Regierung aufgeführt wurden.
Schade, dass die verantwortliche Politik in Baden-Württemberg ihre Chance nicht genutzt hat, hier die Polizistinnen und Polizisten des Landes wertzuschätzen. Von den öffentlichen Absichtserklärungen kann sich kein Polizist was kaufen. Das ist auch wiederum ein Beweis dafür, dass zwischen den gesagtem Wort und der Umsetzung schon Welten liegen.
Aber, wir geben nicht auf! Ich habe Ihnen die Begründung mitgesandt, die in vielen Teilen einfach auch nicht den Tatsachen entspricht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ich werde Sie weiterhin über den Sachstand informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Mohr
GdP-Vorsitzender Mannheim
heute erhielt ich eine Einladung zur Anhörung in den Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg. Am 28.09.2017 ist es soweit und ich darf als Einreicher der Petition die Argumente vorbringen, die für eine Erhöhung der Erschwerniszulagen sprechen.
Gerne können Sie mir noch bis zu dem Termin Anregungen schicken, die ich gerne bei der Anhörung als Argumentationsstütze einfließen lasse.
Unter Email: vorsitzender@gdpmannheim.de
Ich werde Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.
Sie haben mit Ihrer Unterstützung dazu beigetragen, dass wir es bis in den Ausschuss geschafft haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Mohr
GdP-Vorsitzender Mannheim
die Petition mit den Zuschriften liegen dem Landtag Baden-Württemberg vor und werden vom Petitionsausschuss bearbeitet.
Der Petitionsausschuss holt zunächst vom zuständigen Ministerium eine Stellungnahme zu unserem Anliegen ein. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Petitionsauschuss beraten und der Vollversammlung des Landtages einen Bericht und eine Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen.
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses wird mich über die Erledigung der Petition unterrichten. Sobald mir neue Informationen vorliegen, werde ich Sie informieren.