14.11.2017, 14:07
Sehr geehrte Unterstützerinnen, sehr geehrte Unterstützer,
heute (14.11.2017) bekam ich Post von der Vorsitzenden des Petitionsausschuss des 16. Landtag von Baden-Württemberg. Mir wurde mitgeteilt, dass der Landtag in seiner 46. Sitzung, am 09.11.2017, entsprechend der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses über meine Petition entschieden habe.
Die Petition wird der Regierung als Arbeitsmaterial überwiesen, heißt es.
Das ist natürlich ein unbefriedigendes Ergebnis und wir werden da uns nicht abspeisen lassen.
Wie geht es nun weiter?
Das Petitionsverfahren ist mit diesem Schreiben (Anlage) als abgeschlossen erklärt worden.
Ich habe als Mitglied des GdP-Landesvorstandes heute aktuell einen Antrag formuliert, über den das höchste Gremium der Gewerkschaft der Polizei (GdP), ausserhalb der Landesdelegiertentage), am kommenden Donnerstag (16.11.2017) abstimmen wird.
Darin beantrage ich unsere Forderung mittels Musterklageverfahren auf den Weg zu bringen, da in der Begründung falsche Darstellungen und Fakten von der Regierung aufgeführt wurden.
Schade, dass die verantwortliche Politik in Baden-Württemberg ihre Chance nicht genutzt hat, hier die Polizistinnen und Polizisten des Landes wertzuschätzen. Von den öffentlichen Absichtserklärungen kann sich kein Polizist was kaufen. Das ist auch wiederum ein Beweis dafür, dass zwischen den gesagtem Wort und der Umsetzung schon Welten liegen.
Aber, wir geben nicht auf! Ich habe Ihnen die Begründung mitgesandt, die in vielen Teilen einfach auch nicht den Tatsachen entspricht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ich werde Sie weiterhin über den Sachstand informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Mohr
GdP-Vorsitzender Mannheim