Erfolg

Erbschaftsteuer - Verwandte zweiten Grades

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Herbert Keilmann Erbschaftsteuer Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Verwandte zweiten Grades, die ihre
Angehörigen pflegen, einen höheren Freibetrag erhalten.

Es wird gefordert, dass im Zuge der Erbschaftsteuerreform Neffen und Nichten, die
ihre Onkel und Tanten nachweislich betreuen und pflegen und dadurch persönliches
Engagement zeigten, mit höheren Freibeträgen bedacht werden, als im Zuge
des Gesetzentwurfes zum Erbschaftsteuerreformgesetz (Bundestags-Drucksache
16/7918) vorgesehen ist. Zur Begründung wird ausgeführt, dass Neffen oder Nichten
vielfach eine starke familiäre Bindung zu ihrem Onkel oder ihrer Tante hätten. Diese
Bindung sei mit der Bindung zu ihren Eltern vielfach vergleichbar. Die Neffen und
Nichten demonstrierten dies durch ihren konkreten persönlichen Einsatz im Rahmen
der Betreuung und der Pflege dieses Personenkreises. Weiterhin äußert der Petent
die Überzeugung, dass eine verbesserte erbschaftsteuerliche Würdigung auch den
Pflegenotstand im privaten Bereich reduzieren und es vielen Menschen ermöglichen
würde, zu Hause betreut oder gepflegt zu werden.

Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten einge-
reichten Unterlagen verwiesen. Die Eingabe ist als öffentliche Petition im Internet des Deutschen Bundestages ver-
öffentlicht worden. Es gingen 66 Mitzeichnungen sowie acht Diskussionsbeiträge ein.
Weiterhin war die Eingabe Gegenstand einer öffentlichen Beratung des Petitions-
ausschusses in seiner 69. Sitzung am 24. November 2008.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss erinnert daran, dass das Bundeskabinett bereits im Dezem-
ber 2007 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Erbschaftsteuer- und Bewer-
tungsrechts beschlossen hatte. Dieser Entwurf beruhte auf den Eckpunkten der
politischen Arbeitsgruppe, die vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und
dem Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, geleitet wurde.

Der Regierungsentwurf sah für die Steuerklasse II, in die auch Neffen und Nichten
fallen, einen erhöhten persönlichen Freibetrag von 20.000 vor (nach vorher gelten-
dem Recht: 10.300 ).

Der Petitionsausschuss hat zum damaligen Zeitpunkt zum Gegenstand der vorlie-
genden Petition den bei den Beratungen zum Erbschaftsteuerreformgesetz
(ErbStRG) federführenden Finanzausschuss um eine Stellungnahme nach § 109 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) gebeten.

Der Finanzausschuss hatte den Gegenstand der Eingabe in seine Beratungen einbe-
zogen. Er hat grundsätzlich die Auffassung vertreten, dass die Einteilung der Erben
in Steuerklassen, die gewährten Freibeträge und die anzuwendenden Steuersätze im
Gesetzentwurf angemessen geregelt wurden. Der Ausschuss hatte im Zuge der
Beratungen zum ErbStRG eine Änderung des Erbschaftsteuerrechts im Sinne
erbschaftsteuerlicher Erleichterungen für entfernte Verwandte und Erben, die nicht in
einem Verwandtschaftsverhältnis stehen und den Erblasser zu Lebzeiten gepflegt
haben, nicht empfohlen (Bundestags-Drucksache 16/11107, S. 8) und es somit bei
den entsprechenden Ansätzen des Gesetzentwurfes belassen. Das Plenum des
Deutschen Bundestages war der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses am
27. November 2008 gefolgt und hat den Gesetzentwurf angenommen.

Damit erhielten nunmehr Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwieger-
eltern sowie geschiedene Ehegatten im Rahmen der Steuerklasse II einen persön-
lichen Freibetrag in Höhe von 20.000 .

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ("Wachstumsbe-
schleunigungsgesetz" Bundestags-Drucksache 17/15) sind für den Bereich des
Erbschaftsteuerrechts weitere Veränderungen im Sinne des Petitums beschlossen
worden. Da im Rahmen der Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009 der Eingangs-
steuersatz in Steuerklasse II (also für Geschwister, Nichten, Neffen usw.) auf min-
destens 30 Prozent erhöht worden war, waren zum Teil deutliche Mehrbelastungen
zu verzeichnen. Außerdem war eine faktische Gleichstellung von Verwandten mit
Nichtverwandten (Steuerklasse III) geschaffen worden. Daher wurden über das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Steuersätze in Steuerklasse II gesenkt (be-
ginnend bei 15 bis maximal 43 Prozent).

Angesichts des Dargelegten stellt der Petitionsausschuss fest, dass über das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz dem vorgetragenen Anliegen entsprochen wor-
den ist. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.


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