18.08.2024, 14:12
Liebe Unterstützerrinnen,
liebe Unterstützer,
die politische Sommerpause geht langsam zu Ende. Damit naht der Herbst, in dem Lauterbachs umstrittene Krankenhausreform, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in 2. und 3. Lesung durch den Bundestag und anschließend durch den Bundesrat verabschiedet werden soll. Wie beim umstrittenen Krankenhaustransparenzgesetz mit einem anschließend fehlerhaft präsentierten Klinikatlas rechnen wir mit einem „faulen Kompromiss“. Es gibt zwar viele Einwände der Bundesländer – die Leistungsgruppen selber aber werden kaum noch angezweifelt.
1 Zeitplan der Krankenhausreform und seine Folgen
Anlässlich einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger präsentierte das Bundesgesundheitsministerium jetzt den Fahrplan für die Krankenhausreform: „Die Rechtsverordnung mit den genauen Qualitätskriterien für die geplanten 65 Leistungsgruppen soll dem Antwortschreiben zufolge bis zum 31. März 2025 erlassen werden. In Kraft treten soll diese Verordnung zum 1. Januar 2027, heißt es weiter. … Dieser Zeitplan macht deutlich, dass es noch einige Zeit dauert, bis die Wirkung der Krankenhausreform tatsächlich greift. In den Jahren 2025 und 2026 sollen die Bundesländer ihre neuen Krankenhauspläne aufstellen und die Krankenhäuser den 65 Leistungsgruppen zuweisen. Erst ab 2027 wird die geplante Vorhaltefinanzierung, die eng an die Leistungsgruppen geknüpft ist, greifen.“
Quelle: www.aerzteblatt.de/nachrichten/153530/Krankenhausreform-Genaue-Kriterien-der-Leistungsgruppen-sollen-erst-ab-2027-gelten
Es ist zu befürchten, dass bis zu diesem Zeitpunkt viele Krankenhäuser ihre Tore längst geschlossen haben. Dies bestätigen auch die Oberpfälzer und die fränkischen Landräte in getrennten Stellungnahmen:
www.oberpfalzecho.de/beitrag/oberpfaelzer-landraete-kritisieren-krankenhausreform
www.wiesentbote.de/2024/08/05/franken-nahe-am-katastrophenfall-fuer-die-kommunalfinanzen/
Die Landräte kritisieren insbesondere ein fehlendes Eingreifen der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach als Zuständige für die bayerische Krankenhausplanung.
Wir haben in einer eigenen Stellungnahme „Katastrophenfall für Kommunalfinanzen löst beispielloses bayerisches Kliniksterben aus“ darauf reagiert:
www.wiesentbote.de/2024/08/07/katastrophenfall-fuer-kommunalfinanzen-loest-beispielloses-bayerisches-kliniksterben-aus/
2. Auswirkungen in Bayern
Wie gravierend sich die Weigerung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur sofortigen verbesserten Klinikfinanzierung auswirkt, macht die bayerische Entwicklung allein im Jahr 2024 deutlich:
• Am 1.3.2024 schloss das Allgemeinkrankenhaus in Schongau.
• Am 1.4.2024 schloss das Allgemeinkrankenhaus in Selb.
• Die Kliniken Nordoberpfalz AG schloss in Tirschenreuth die durchgehende stationäre Notfallversorgung und stationäre Chirurgie.
• Das baden-württenbergische insolvente Rotkreuzkrankenhaus Wertheim an der Grenze zu Bayern schloss zum 30.06.2024.
• Zum 01.06.2024 schloss die orthopädische Fachklinik Ruhpolding.
• Am 11.07.2024 schloss das Allgemeinkrankenhaus Lindenberg.
• Am 31.07.2024 schloss die Helios-Klinik in Hammelburg.
• Am 01.08.2024 schloss das Krankenhaus Wegscheid seine stationäre Chirurgie und stationäre Notfallversorgung.
• Zum 31.12.2024 schließt das St. Josefs Krankenhaus mit immerhin 272 Klinikbetten in Schweinfurt. 29% der klinischen Betten in Schweinfurt und Umgebung fallen der Schließung zum Opfer.
• Zum 31.12.2024 schließt die stationäre Chirurgie einschließlich stationärer chirurgischer Notfallversorgung in Altdorf.
• Zum 31.12.2024 schließt die rheumatologische Fachklinik in Bad Füssing – die Fachabteilung Rheumatologie wird nach Rotthalmünster verlegt.
• Die Krankenhäuser des kommunalen Klinikverbunds Regiomed werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens an den Privatklinikbetreiber SANA veräußert.
Die umfassenden Auswirkungen haben wir in der aktualisierten Projektstudie „30 Fahrzeitminuten für bayerische Krankenhäuser - Notstand der wohnortnahen klinischen Versorgung und Lösungsansätze“ beschrieben. Sie liegt dieser Information als PDF bei. Mittlerweile verfügen 162 der 2.065 bayerischen PLZ-Regionen teilweise oder ganz über längere Fahrzeiten als 30 Minuten zum nächstgelegenen Krankenhaus einschließlich Basisnotfallversorgung:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/unterversorgung/