Erfolg

Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Außenstellen ausländischer Universitäten im Inland

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

53 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

53 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Constantin Eckner Ausbildungsförderung nach dem BAföG Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung Mit der Petition wird gefordert, dass deutsche Studentinnen und Studenten, welche
die Kriterien für eine Ausbildungsförderung erfüllen und an in Deutschland gelegenen
Außenstellen ausländischer Universitäten studieren, Leistungen nach dem Bundes-
ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten können.

Durch das Zusammenwachsen Europas und die damit verbundene Zusammenarbeit
der Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union hätten Länder übergreifende Projek-
te immer mehr an Stellenwert gewonnen. Damit verbunden seien beispielsweise in-
ternationale Hochschulprojekte. So werde an verschiedenster Stelle versucht, dass
sich in Deutschland Außenstellen von ausländischen Hochschulen ansiedeln.

Problematisch und unverständlich sei dabei die derzeitige Regelung des BAföG, das
keine finanzielle Unterstützung für deutsche Studierende an Außenstellen ausländi-
scher Hochschulen mit dem Sitz in Deutschland vorsehe. So sei in Plauen eine Au-
ßenstelle der Westböhmischen Universität Pilsen mit dem Studiengang Grafikde-
sign eingerichtet worden, ohne dass bedürftige deutsche Studierende aufgrund der
Gesetzeslage Leistungen nachdem BAföG erhalten könnten. Dies gefährde das
Hochschulprojekt und stehe im Gegensatz zur Gewährung von Leistungen nach dem
BAföG an deutsche Studierende an Hochschulen im EU-Ausland. Deshalb sei eine
rasche Änderung des BAföG erforderlich.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der sechswöchigen Mit-
zeichnungsfrist von 53 Unterstützern mitgezeichnet wurde.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung des auf Änderung des BAföG gerichte-
ten Anliegens des Petenten lässt sich unter Berücksichtigung einer Stellungnahme
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wie folgt zusammenfassen:

Das BAföG schließt eine Förderung von Ausbildungen an inländischen Zweigstellen
ausländischer Hochschulen nicht generell aus. Für den Besuch von ausländischen
Hochschulen kann eine Ausbildungsförderung nur geleistet werden, wenn die zu-
ständige Landesbehörde anerkennt, dass der Besuch der Ausbildungsstätte dem
Besuch einer staatlichen Hochschule gleichwertig ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2
BAföG).

Die Feststellung, ob die Zweigstelle der Westböhmischen Universität Pilsen in Plau-
en einer staatlichen Hochschule gleichwertig ist, obliegt dem Sächsischen Staatsmi-
nisterium für Wissenschaft und Kunst.

Sobald die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt ist, steht bei Vorliegen der übri-
gen Voraussetzungen der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG an Studie-
rende des Studiengangs Illustration und Grafik in Plauen nichts mehr entgegen.

Nach den vorangegangenen Ausführungen ist der Petitionsausschuss der Auffas-
sung, dass dem Anliegen mit den im BAföG enthaltenen Regelungen bereits ent-
sprochen worden ist. Er empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen.


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