14.06.2013, 21:17
musste noch was richtig stellen !!
Neuer Petitionstext: BVerfG : AZ -AZ 1BvR 3588/08 AZ: 1BvR 1 BvR 555/09 : entscheidet . Kürzungen .Kürzungen von Erwerbsminderungsrenten vor dem 60.Lebensjahr 60 .Lebensjahr sind verfassungsgemäß.Und die gemeinsame Verfassungsbeschwerde von VdK, DGB und SoVD wegen der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten von 10,8% wurde abgewiesen.Als Begrüdung abgewiesen. Als Begründung führte das BVerfG unter andren anderen aus, dass die Regelung verfassungsgemäß sei ,weil Sie einem Gemeinwohlzweck diene und die verhältnismäßig sei.Sie sei. Sie diene der legitime Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV),um (GRV), um damit die Funktionsfähigkeit des Systems zu sichern.Das sichern. Das Gericht stellte fest, dass es keine übermäßige Belastung für die Betroffene gäbe.Auch gäbe. Auch für die Versicherten,die Versicherten , die vor der Vollendung des 60.Lebensjahr 60 .Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente beantragen ,sei eine Kürzung vom von 10,8% zumutbar.Hintergründe zumutbar.
Hintergründe zum Verfahren:2006 Verfahren :
2006 hat der 4. Senat bei BSG in einem Urteil v.16.05.06 AZ:B4 vom 16.05.2006 AZ: B4 Ra 22/05 entschieden, entschieden , dass die Kürzung des Zugangsfaktor bei Erwerbsminderungsrenten v.d.60 vor dem 60. Lebensjahr nicht verfassungsgemäß sei.Der sei. Der Rententräger sei dem aber nicht gefolgt.Sie betrachteten das Urteil lediglich als Einzellfallentscheidung und beriefen sich auf andere Auslegung der Vorschriften.Und Vorschriften . Und somit sind die geführten Musterstreitverfahren durch die Sozialverbände durch aller Instanzen, v.d.5 Senat Instanzen , vor dem 5.Senat des BSG in Kassel abgewiesen. Wiel abgewiesen . Weil die Richter das Problem der ,,fehlenden Freiwilligkeit " Freiwilligkeit,, bei Erwerbsminderung oder dem Tod des Ehepartnes Ehepartners nicht gelten ließen.Und das Minus sei auf 10,8 % 10,8% maximal begrenzt und daher könne von einer Willkür keine Rede sein. Neue Begründung: Dieser Petition ist deshalb für unsund uns und die anderen Betroffene so wichtig ,weil , weil wir diesen Beschluss vom BVerfG und des BSG nicht nur unsozial, unsozial , ungerecht und menschenverachtend halten, sondern dies eine zusätzliche Bestrafung für jeden Schwerkranken und jedes Unfallopfer durch den Rententräger bedeutet.Und bedeutet. Und die Entscheidung mag vielleicht für den vorzeitigen und freiwilligen Vorruhestand richtig gewesen sein, aber auf gar keinen Fall für die vielen Schwerkranken und Unfallopfer, Unfallopfer , die keinerlei andere Möglichkeit hatten als die vorzeitige Berentung . Berentung. Und es mag sich für die verehrten Damen und Herren Richter des BVerfG und des BSG bei eine 10,8% Kürzung um eine sehr geringe Einbuße handel, handel , für uns Betroffene sind die 10,8% Kürzung sehr viel mehr und nahezu überlebenswichtig.( überlebenswichtig. ( in zahlen gesprochen sind das bei manchen von uns ,bis bis zu 90 Euro pro Monat) Monat ) Das ist weder Sozialgerecht noch fair.Und fair. Und wenn ich bedenke ,dass wir bedenken , dass wir jetzt schon ,aber , aber auch im Alter mit den Kürzungen leben müssen , da macht uns die Zukunft Zukunft eine große Angst. Und die ständigen Debatten um die soziale Gerechtigkeit Gerechtigkeit und die Altersarmut helfen uns nicht wirklich weiter !!! !!!! Deshalb fordern wir die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf , endlich den ungerechten Zugangsfaktor bei Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen.