Arzneimittelwesen - Bonusgutscheine auch von deutschen Versandapotheken

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

3.784 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

3.784 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Richard H. Holzhütter

Arzneimittelwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung

Mit der Petition wird begehrt, dass das Gesetz überprüft wird, das deutschen Ver-
sand-Apotheken verbietet, ihren Kunden Bonusgutscheine zu gewähren.

Zur Begründung wird ausgeführt, Kunden einer deutschen Versandhandelsapotheke
erhielten im Gegensatz zu Kunden ausländischer Versandhandelsapotheken
aufgrund gesetzlicher Regelungen keine Bonusgutscheine mehr. Diese Regelung
bevorzuge ausländische Apotheken und führe in der Europäischen Union (EU) zu
ungleichen Wettbewerbsbedingungen.

Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen Bun-
destages eingestellt. Es gingen 3.784 Mitzeichnungen sowie 23 Diskussionsbeiträge
ein. 101 unterstützende Unterschriften zu der Petition erreichten den Petitionsaus-
schuss auf dem Postweg.

Darüber hinaus liegen dem Petitionsausschuss zu diesem Anliegen 43 Mehrfachpeti-
tionen vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentari-
schen Behandlung zugeführt werden.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Zulässigkeit von sog. Bonus-
systemen ausländischer Versandhandelsapotheken im Zusammenhang steht mit der
Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für den Versand von Arzneimitteln aus EU-
Mitgliedstaaten nach Deutschland. Diese ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) will die Geltung der Arzneimittelpreisverordnung und
damit einen einheitlichen Apothekenabgabepreis für apothekenpflichtige Arzneimittel
bejahen; er sieht sich daran aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG)
vom 28.07.2008 (B 1 KR 4/08 R) gehindert, in dem das BSG entschied, dass das
deutsche Arzneimittelpreisrecht für im Wege des Versandhandels nach Deutschland
eingeführte Arzneimittel nicht gilt. Mit Vorlagebeschluss vom 09.09.2010 (I ZR 72/08)
hat der BGH dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes daher
die Frage zur Entscheidung vorgelegt, "ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch
für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt."
Eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats ist gegebenenfalls 2012 zu erwarten.

Der Petitionsausschuss weist im Übrigen darauf hin, dass im Rahmen der Novellie-
rung des Arzneimittelgesetzes (AMG) durch das "Zweite Gesetz zur Änderung arz-
neimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" eine Klarstellung in § 78 AMG erfolgen
soll. Es soll im Sinne der o. g. Entscheidung des BGH klargestellt werden, dass
die Arzneimittelpreisverordnung auch für den Versandhandel aus dem Ausland nach
Deutschland gilt. Die Regelung diene der Rechtssicherheit und der Schaffung
gleicher Wettbewerbsbedingungen für Versandhandelsapotheken, die in Deutsch-
land Arzneimittel vertreiben, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in Deutschland oder
in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen W irtschaftsraum haben (Referentenentwurf Zweites
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, S. 108;
www.bmg.bund.de Laufende Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren).

Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des in der Petition vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern