Artenschutz - "Schillerlocke" und "Seeaal" = Fleisch vom Dornhai

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.604 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1.604 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:45

Pet 3-17-10-2770-027117Artenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.02.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Handel mit der Ware „Seeaal“ und
„Schillerlocke“ gestoppt wird. Hilfsweise müsse eine Änderung der Namensgebung
von „Seeaal“ bzw. „Schillerlocke“ in „Hai“ erfolgen.
In der Begründung wird ausgeführt, dass sowohl „Schillerlocke“ als auch „Seeaal“
Teile des vom Aussterben bedrohten Dornhaies seien. Ein Verkaufsverbot sei
notwendig, um den Bestand des Dornhais zu schützen. Die fälschliche Bezeichnung
als „Aalart“, die in der Industrie und im Handel geläufig sei, führe außerdem dazu,
dass Verbraucher oft nicht wüssten, dass es sich bei dem gekauften Produkt um
eine Haiart handelt. Der Dornhai müsse also im Verkauf als „Hai“ gekennzeichnet
werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der
Petition schlossen sich 1604 Mitzeichnende an.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) eingeholt. Die parlamentarische Prüfung hatte unter
Berücksichtigung dieser Stellungnahme das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Dornhai wird weltweit nach Einschätzung der International Union for
Conservation of Nature (IUCN) auf der roten Liste der gefährdeten Tierarten als
gefährdet eingestuft, wobei zu beachten bleibt, dass die Bestände in Ozeanien und
Südafrika als ungefährdet gelten. Als vom Aussterben bedroht gelten lediglich die
Bestände im Nordostatlantik. Dort findet jedoch keine gezielte Fischerei mehr statt
und auch die bisher erlaubten Beifänge wurden im Jahr 2011 vom europäischen

Fischereirat auf Null gesetzt. Eine Erholung des dortigen Bestandes ist leider bisher
noch nicht zu verzeichnen.
Die Bestandsstruktur des Dornhais ist grundsätzlich gut geklärt. Ausgedehnte
Wanderungen über die vermuteten Bestandsgrenzen hinweg kommen beim Dornhai
nur selten vor. Die Bestände gliedern sich in Nordostatlantik, Nordwestatlantik,
Mittelmeer und Schwarzes Meer, Nordostpazifik, Nordwestpazifik, Südafrika,
Südamerika und Ozeanien. Der Dornhai wird weltweit kommerziell gefischt,
allerdings zumeist nur als Beifang. Gezielte Fischereien auf Dornhai gab es nur im
Nordwest- und Nordostatlantik und im Mittelmeer.
Die Bestände im Nordwestatlantik waren gemäß einer Bewertung des IUCN im
Jahre 2006 stark gefährdet. Im Jahre 2010 galt der Bestand dort jedoch, nach der
Einführung eines analytischen Assessments und Managementplans, als
wiederaufgebaut. Gleiches gilt für den Nordostpazifik.
Der Bestand des neuseeländischen Dornhais ist seit den 1990er Jahren sogar stark
angestiegen, so dass die dortigen Fischer ihre Fangplätze verlassen, wenn der
Dornhai in zu hohem Anteil in ihrem Fang vorkommt. Aufgrund der hohen Menge des
Dornhais ist er den neuseeländischen Fischern eher ein Ärgernis als ein
willkommener Fang.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass für den Verbraucher überdies die Möglichkeit
besteht, beim Kauf von Fisch auf das Marine Stewardship Council (MSC)-Siegel zu
achten. Der MSC-Standard bewertet eine Fischerei anhand von international
einheitlichen und wissenschaftsbasierten Maßstäben, so dass das MSC-Siegel
heutzutage international anerkannt ist und für einen nachhaltigen Fischfang steht.
Die Dornhai-Fischerei Britisch-Kolumbiens hat im September 2011 als weltweit erste
Dornhai-Fischerei das MSC-Zertifikat erhalten.
Die Ausführungen machen deutlich, dass der Dornhai weltweit (noch) nicht als vom
Aussterben bedroht gilt und die Einführung von Managementplänen oft zur
Verbesserung der Fischbestände geführt hat. Besonders am Beispiel des
Nordostatlantiks ist zu sehen, dass die EU einen guten Überblick über die Bestände
bewahrt und so jederzeit rechtzeitig reagieren kann. Ein EU-weiter Handels- und
Verkaufsstopp wäre, angesichts der unterschiedlichen Bestandssituationen in den
Meeresgebieten der Welt, nach Auffassung des Petitionsausschusses nicht
zielführend.

Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sieht der Petitionsausschuss,
auch im Hinblick auf das hier bereits geltende Fangverbot und die
Beifangquotenbegrenzung auf Null, keinen Handlungsbedarf. In Anbetracht der
weltweiten Gefährdung des Dornhaibestandes haben die Mitgliedsstaaten jedoch
bereits im Jahr 2009 den Vorschlag Deutschlands, Dorn- und Heringshaie unter den
Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Convention on International
Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Cites) zu stellen, einstimmig
angenommen. Die EU hat sich auf diese Initiative Deutschlands zuletzt im Rahmen
der Cites-Conference in Doha, Katar, im März 2010 dafür eingesetzt, dass der
Dornhai in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet wird.
Arten, die in Anhang I gelistet sind, gelten als weltweit bedroht; solche, die in Anhang
II stehen, sind als gefährdet eingestuft und dürfen nur mit Genehmigung und
Herkunftsnachweis gehandelt werden. Eine Listung im Rahmen dieses
Übereinkommens würde die internationale Kontrolle und Überwachung des Handels
mit Dornhaiprodukten ermöglichen und eine Basis für eine nachhaltige Nutzung
darstellen. Obwohl der Antrag erfolglos blieb, wird das Ziel von der EU weiterhin
verfolgt.
Ferner enthält die Petition die Forderung, die Bezeichnungen „Schillerlocke“ und
„Seeaal“ in „Hai“ umzuändern. Bei Schillerlocken handelt es sich um die
geräucherten Bauchlappen des Dornhais, die in der Verarbeitung für den Handel in
anderen Ländern als kaum verwertbares Nebenprodukt anfallen. In dieser Form
kommt der Dornhai im deutschen Handel am häufigsten vor. Die Bezeichnung
„Schillerlocke“ ist an der Küste weit verbreitet und eine Änderung der Bezeichnung
nur schwer durchsetzbar. Es ist darüber hinaus nicht unüblich, dass zubereitete Teile
eines Tieres eine eigene Produktbezeichnung tragen. Zudem deutet die
Bezeichnung „Schillerlocke“ nicht auf eine andere Fischart hin.
Die Bezeichnung „Seeaal“ steht im Handel für die grätenfreien Rückenstücke des
Dornhais und ist ebenfalls eine eingebürgerte und bekannte Bezeichnung im Handel.
Eine anderslautende Bezeichnung wäre nur sehr schwer durchsetzbar.
Der Petitionsausschuss hält es jedoch weiterhin für zielführend, den Dornhai durch
eine Listung im Washingtoner Artenschutzabkommen zu schützen. Auch auf
europäischer Ebene besteht weiterhin Einigkeit über das Ziel, darauf hinzuwirken,
dass der Dornhai in den Anhang II der geschützten Arten des Washingtoner
Artenschutzübereinkommens aufgenommen wird. Der Petitionsausschuss hält das

Anliegen für geeignet, die dahingehenden Unternehmungen der EU zu unterstützen
und empfiehlt daher, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit sie die irreführenden Bezeichnungen
„Seeaal“ und „Schillerlocke“ für Dornhaiprodukte kritisiert, und die Petition dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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