Wenn ich mal dem Argument folge, durch die FREIWILLIGE Zahlung von Milliardenbeträgen sei die Anleihe in Millionenhöhe nicht getilgt worden, weil diese unter einem anderen Titel erfolgt sei, dann gibt es immer noch die Möglichkeit ausstehende Ansprüche gegenzuverrechnen bzw. zu junktimieren, da bliebe von der "Rückzahlung der Zwangsanleihe" dann aber nicht mehr viel übrig, wenn überhaupt!
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