Wenn Betroffene lediglich v. Verwandten (als kurzfristige Übergangslösung + aus eigener Kasse) zu sich nachhause geholt werden, ist das ihre Privatangelegenheit u. völlig legitim. Es ist jedoch unbedingt zu verhindern, dass sie länger bleiben als dringend nötig (d.h.: v.a. keine Einwanderung). Das (lokal begrenzte) Erdbeben ändert nichts daran, dass d. Türkei ein sicheres Herkunftsland ist (es hätte wegen d. Katastrophe im Ahrtal ja auch niemand behauptet, ganz D. sei unsicher).
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