Rechtlich ist es bereits so, dass jegliche Produkte, die in Deutschland vertrieben werden, eine Anleitung in Landessprache (= Deutsch) enthalten müssen. Die Bedienungsanleitung ist unabdingbares BESTANDTEIL des Produkts, keine Zugabe. Fehlt die Anleitung in Landessprache, dann ist das Produkt nicht vollständig und der Hersteller oder Vertreiber ("Inverkehrbringer") kann gezwungen werden, diese Anleitung zu erstellen und den Käufern nachzuliefern. Wie er das anstellt, wenn er beim Verkauf keine Kundendaten erhoben hat. ist seine Sache.
Źródło: