Frei erhältlicher Sprengstoff für JEDERMANN???!
Umgang mit Explosivstoffen ist sonst sehr restriktiv in BRD geregelt. Z.B. Böller- oder Schwarzpulverschützen benötigen pol. Führungszeugnis etc., müssen ihr "Bedürfnis" nachweisen, müssen Lehrgang mit Prüfung nach §27 Sprengstoffgesetz absolvieren, haben Buch zuführen, besondere Aufbewahrungsvorschriften zu beachten etc. Böller etc. dagegen frei erhältlich, oft in Kinderhänden durch verantwortungslose Erwachsene, in der Hand von Kriminellen, Leichtsinnigen, Unwissenden, Betrunkenen, unter Drogeneinfluß Stehenden. Böller etc. lassen sich leicht öffnen und dadurch freier Zugang zu SPRENGSTOFF.
Quelle: SprStG §27 usw.