Kein Sprengstoff für jedermann ohne Sachkenntnis!
Keine Explosivstoffe in Laienhand! Traditionelle Böllerschützen, Vorderladerschützen und Wiederlader von Patronen brauchen nicht ohne Grund: den Nachweis ihres "Bedürfnisses", polizeiliches Führungszeugnis und Nachweis ihrer persönlichen Eignung, Lehrgang + amtliche Prüfung, werden kontrolliert, müssen genau Buch führen und speziellen Lagerort und -behältnis vorweisen! Das ist gut und richtig so! Warum dürfen hingegen Betrunkene, Drogenkonsumenten, Kriminelle mit Sprengstoffen hantieren? Zumal sich das Schwarzpulver leicht aus Pyrotechnik entnehmen, sammeln + zum Bombenbau verwenden läßt.
источник: §27 Sprengstoffgesetz