Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Contra-Argument Man gehört zu den Fußgängern Wenn man sich mit einem Longboard fortbewegt, gehört man zu den Fußgängern. Das heisst, das man mit einem Longboard überall fahren darf wo sich auch Fußgäneger aufhalten. Also Gehsteig aber kein Fahrradweg. Quelle: 2.9