Ausgleich bei Fällung
Das System des ökologischen Ausgleichs ist lachhaft. Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Köln, muss bei einer Fällung eine Ersatzpflanzung für jeden angefangenen Meter Stammumfang erfolgen. Sollte diese Ersatzpflanzung nicht möglich sein, kann eine Ausgleichszahlung erfolgen. Diese beträgt 678 € je Stammumfang plus 30 %. Das sind für die Kastanie bei 6 m Stammumfang 5.288,4 € .
Quelle: www.stadt-koeln.de/service/produkte/00652/index.html