Radweg an der B 208 muss sein
Gemeinnutz geht nun mal vor Eigennutz. Wie viel Prozent der Fläche des Bauern sollen denn für den Bau des Radwegs eingezogen werden? Das dürfte nicht wirklich ins Gewicht fallen. Aber das Planfeststellungsverfahren soll der Herr bekommen, dann wird enteignet und natürlich nicht zu Mondpreisen, sondern zum Bodenrichtwert entschädigt. So werden Autobahnen, Bahntrassen und auch Flughäfen gebaut. Noch einmal - Gemeinnutz geht vor Eigennutz! Das stand früher sogar mal auf den Münzen. Ist leider in Vergessenheit geraten.
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