Verbotene Doppelbestrafung, Sicherungsverwahrung
Zwar bin auch ich f?r eine harte Bestrafung dieser T?ter aber: der EuGH und auch der EGMR haben diese Sicherungsverwahrung bereits als menschenrechtswidrig eingestuft. Es geht darum, dass diese Sicherungsverwahrung nach Verb??ung der Haft eine Zweitbestrafung ist und diese ist ?ber die EU-Grundrechte-Charta und auch ?ber unser eigenes Grundgesetz verboten! Dazu bitte mal den Artikel 50 der EU-Grundrechte-Charta lesen!! Daher in diesem Falle: KEINE Mitzeichnung von ir
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