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Das Grundgesetz spricht von der Freiheit der Kunst. Dafür ist aber die Möglichkeit, Kulturgüter überhaupt zu erzeugen, selbstverständliche Voraussetzung. Daher meine ich, dass die Ausübung von Kunst und Kultur ein Grundrecht ist, das der Staat auch unter schwierigen Bedingungen gewährleisten muss.
Bron: Dietrich Loeff