Die Unterscheidung ist richtig, weil man bei bestehenden Straßen selbst entscheiden kann, ob man dort hinziehen will oder bauen will. Die Lärmbelastung ist bekannt. Bei wesentlichen Änderungen greift dann dort auch die Lärmvorsorge, siehe Verkehrslärmschutzrichtlinie! Keine Änderungen der Gesetze erforderlich.
Quelle: VLärmschutzR97