Die behauptung das die Rudfunkfinanzierung zeitgemäß gestaltet wurde ist unwahr! Es ist technisch möglich den Benutzern eine Gebühr abzuverlangen und nicht jedem eine Nutzung zu unterstellen nur weil die Nutzung frei zugänglich ist! Es gibt keine Notwendigkeit hierfür einen Solidaritätszwang auszuüben!
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