Die Rechtsgrundlage für die Nichtveranlagung findet sich in §46 EStG und beschreibt, stark vereinfacht, dass man keine ESt-Erklärung abzugeben hat, wenn ohnehin mit keiner Nachzahlung zu rechnen ist. Welchen Vorteil sollte es haben, wenn nun jeder doch abgeben müsste? Nur damit sich "die Anderen" auch mit der Bürokratie rumschlagen müssen und die Finanzverwaltung mehr Arbeit bekommt?
Quelle: §46 EStG