Öffentlich-Rechtliche Sender sind unverzichtbar.
Ich weiss ja nicht, welche öffentlich-rechtlichen Sender Sie ansehen, aber bei mir kommt nicht alle 30 Minuten 5-10 Minuten Werbung. Die Fernsehwerbung öffentlich-rechtlicher Sender ist im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Insgesamt darf die Werbedauer 20 % der täglichen Sendezeit nicht überschreiten, Spotwerbung ist auf 12 Minuten pro Stunde begrenzt. Das die Werbung jedoch auch nur ansatzweise an die maximal Regelung herangelangt ist nicht der Fall. Während die Verteilung der Werbespots bei privaten Sendern unbegrenzt ist, müssen die Werbeblöcke bei den öffentlichen Anbietern werktags zwischen 17 und 20 Uhr erfolgen. Zu einer anderen Zeit gibt es keine Werbung! Genau hier greift der Rundfunkbeitrag ein, da die öffentlich-rechtlichen Sender keine so umfassende Möglichkeit haben sich zu finanzieren wie die privaten Sender. Die Aussage, man brauche die öffentlich-rechtlichen Sender ist lächerlich. Die Qualität der dort gezeigten Sendungen und der Informationsgehalt der Nachrichten, sowie der kulturelle Wert sind gegenüber dem Schrott der zuweilen auf den privaten Sendern über die Mattscheibe flimmert nicht hoch genug einzuschätzen.
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