Neuigkeiten
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Änderungen an der Petition
vor 14 Std. -
Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition,
die Zahl der Unterschriften wächst weiter. Unsere Petition wurde bereits von LeipzigRadio und der Leipziger Internetzeitung erwähnt. Den Text findet Ihr bei openpetition - unter dem Link Neuigkeiten.
Neben dem moralischen Appell durch die Petition und einen geplanten Brief an den Oberbürgermeister Jung, können wir unser Anliegen auch kommunalrechtlich untersetzen.
Das Schreiben dazu habe ich der E-Mail im Anhang beigefügt. Dazu schrieb eine Unterzeichnerin mir Folgendes:Um unserer gemeinsamen Bürgerinitiative neben dem öffentlichen Protest auch ein konkretes, kommunalrechtliches Fundament zu geben, habe ich eine offizielle Einwohneranfrage und einen Prüfantrag ausgearbeitet, welche auch bereits an die Stadtverwaltung Leipzig sowie einge Umlandgemeinden übermittelt wurden/werden.
Häufig wird von der Politik das Scheinargument genutzt, man könne gegen eine private Rüstungsansiedlung nichts tun. Dies ist baurechtlich nachweisbar falsch. Ich habe die harten rechtlichen Hebel der Kommunen juristisch aufbereitet (u. a. die Planungshoheit nach § 1 Abs. 3 BauGB sowie die Einleitung einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB).
Das Besondere an diesem Weg ist die gesetzliche Bindung für den Stadtrat:- Verpflichtende Bearbeitung: Gemäß § 23 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) ist die Einreichung einer Einwohneranfrage ein einklagbares Bürgerrecht. Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister sind gesetzlich verpflichtet, diese Anfrage offiziell zu registrieren und in der Ratsversammlung formal zu beantworten. Das Thema kann somit nicht mehr ignoriert oder ausgesessen werden.
- Taktische Fraktionsprüfung: Da Einwohner selbst keine direkten Beschlussanträge einreichen dürfen, bindet das Schreiben zeitgleich alle Fraktionen ein und zwingt sie zur politischen Prüfung, um das Thema als offiziellen Beschlussantrag auf die Tagesordnung zu setzen.
Ich stelle Ihnen dieses Schreiben hiermit ausdrücklich als fertige Vorlage zur Verfügung, die alle Einwohner und Unterstützer direkt nutzen können, um selbst eine Einwohneranfrage an die Stadt zu richten!
Für die maximale Wirkung muss beim Versand durch die Bürger folgendes beachtet werden:- Per E-Mail: Das Schreiben wird an die zentrale Stelle (bfr@leipzig.de) gesendet, wobei zwingend alle Fraktions-E-Mail-Adressen sichtbar in das CC-Feld gesetzt werden müssen. So liegt der Brief sofort zeitgleich bei allen politischen Entscheidern auf dem Tisch.
- Per Post: Wird der Postweg gewählt, ist es ratsam, jede im Briefkopf genannte Fraktion einzeln anzuschreiben und zu postalieren, da die Poststelle der Verwaltung Briefe im Regelfall nicht automatisch vervielfältigt und verteilt.
Im Anhang übersende ich die vollständige, autarke Vorlage für die Stadt Leipzig, in der alle Fraktionen, Adressen und rechtlichen Paragrafen ausformuliert sind.
Eure Ute
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Frieden schaffen ohne waffen