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Liebe Mitpetenten,
heute habe ich einen interessanten Artikel über die Liberalisierung des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz gefunden (siehe unten). Das Fazit ist meines Erachtens, dass die Kommunen bezüglich der Friedhöfe keine dramatischen Einkommensverluste zu erwarten haben.
Was ich allerdings schockierend finde: Der Verstorbene muss seinen Wunsch nach Übergabe seiner Asche testamentarisch verfügt haben. Wenn sich die erbberechtigten Verwandten einig sind, wozu dann diese Regelung? Sind sich Erbberechtigten nicht einig, dann kann wie bisher verfahren werden, das heißt, im Zweifelsfall muss ein Gericht entscheiden.
Die Asche eines Verstorbenen wiegt 2 bis 4 kg (3-3,5 Liter). Vorschriften zu machen, wie die Asche in einem Fluss entsorgt werden darf, ist meines Erachtens deshalb völlig unnötig. Es werden sich kaum riesige Menschenansammlungen einfinden, die gemeinsam zentnerweise die Asche von Angehörigen in kleinen Flüssen einstreuen wollen. Ist der Fluss zum Rinnsal geschrumpft, wird man kaum die Asche darin verstreuen. Was also sollte eine solche Reglementierung?Wir haben bisher insgesamt über 9.000 Unterstützer gefunden. Vielleicht erreichen wir noch die 10.000 Grenze. Denn die nächste Stufe wäre es, die einzelnen Abgeordneten anzuschreiben und diese Zahl wäre für sie beeindruckender.
Wir bleiben dran. Ihnen alles Gute und noch einen schönen Spätsommer.
Freundliche Grüße
Peter Hakenjos
Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Wie ist die Bilanz nach einem Jahr? | tagesschau.de -
Liebe Mitpetenten,
nachdem die meisten Antworten auf meine Frage, wann wir die Petition einreichen sollten, lauteten, wir sollten abwarten, beabsichtige ich sie wie unrsprünglich geplant im November zu starten.
Mittlerweile haben mehr als 5.500 Menschen unterschrieben. Das ist für eine solche Petition gewaltig und Ihr Verdienst! Sollte bei Ihnen die Presse noch nicht über die Petition berichtet haben, so können Sie dort vorstellig werden. Sie können sich selbst als interessierte Person anbieten. Die Presse braucht immer Personalitys, wie das auf Neudeutsch heißt. Nur wenn Öffentlichkeit hergestellt wird, ist die Politik bereit sich zu bewegen. Das Einzige, was immer erwähnt werden sollte, ist, dass die Petition bei Openpetition läuft.
Wir bleiben dran und Ihnen noch eine gute Zeit.
Viele Grüße
Peter Hakenjos -
Liebe Mitpetenten,
ich bin ehrlich überrascht über die Anzahl der Unterschriften. Mittlerweile sind es über 2900, die diese Petition mit uns unterstützen. Mit einer so hohen Beteiligung habe ich ehrlich gesagt nicht gerechnet und wollte, um der Petition noch mehr Gewicht zu geben, bis November mit der Einreichung warten.
Doch jetzt, meine ich, könnten wir die Petition früher einreichen. Der Landtag in Baden-Württemberg tritt wieder nach dem Ferienbeginn zusammen. Das wäre dann der 12. September.
Zeitgleich damit würde ich eine Pressemeldung verschicken.
Wie sehen Sie diese Vorgehensweise?
Freundliche Grüße aus Pfinztal
Peter Hakenjos
Ich finde, man sollte selber entscheiden dürfen, was mit der Asche von dem Angehörigen passiert. Wenn man sich an einem bestimmten Ort von der Person verabschieden möchte oder die Asche an einem bestimmten Ort lassen möchte sollte man dies selber entscheiden dürfen und selbst wenn es als Andenken zuhause irgendwo steht sollte dies möglich sein