Keine Bevormundung in der Trauer - Weg mit dem Friedhofszwang für Asche

Petition richtet sich an:
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

9.415 Unterschriften

40 %
8.819 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg

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40 %
8.819 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg
  1. Gestartet 14.07.2026
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

Hiermit bitte ich darum, dass das Bestattungsgesetz BW, gültig ab dem 1. Januar 1971, dahingehend geändert wird, dass die Friedhofspflicht für Asche entfällt:

  1. Von der Asche eines Verstorbenen geht keine Gefahr aus. Das zeigt sich auch darin, dass der Staat bei Tieren deren Asche den Besitzern zur freien Verfügung übergibt.
  2. Die Besuchsbarkeit als Trauerort wird von staatlicher Seite nicht verlangt, sonst wären anonyme Bestattungen und Seebestattung, bei denen nicht einmal die Angehörigen anwesend sein dürfen, verboten.
  3. Sollte es über den Verbleib der Asche Konflikte unter den Erbberechtigten geben, so wäre das wie bisher zu regeln (Vorrang des testamentarischen Willens, ggf. eine gerichtliche Entscheidung). Damit gibt es auch keinen juristischen Grund, sich der Abschaffung des Friedhofzwanges zu widersetzen.
  4. In Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes wird das Recht, autonom über das eigene Leben, die Identität und den Körper zu bestimmen garantiert. Dagegen verstößt der Friedhofszwang für Asche in eklatanter Weise.

Offene Fragen die sich mir stellen:
Wer hat das Recht, uns vorzuschreiben, wie und wo wir Trauerarbeit leisten sollen?
Hat der Staat mehr Recht über unsere Asche zu bestimmen als die Angehörigen des Verstorbenen und der Verstorbene selbst?
Haben die Gesellschaft, die Nachbarn, die Kirchen das Recht uns in Fragen zu bevormunden, die nur uns selbst betreffen?

Der Friedhofszwang für Asche ist LEGAL, LEGITIM ist er keinesfalls.
Bitte entsprechen Sie im Namen aller Bürger und Bürgerinnen dieser Petition.

Begründung

Ich möchte, dass meine Asche einmal in meinem Garten oder im Rhein mit einer privaten Trauerfeier bestattet wird. Das aber verbietet das Bestattungsrecht in Baden-Württemberg. Wer den Friedhof als Trauer- und Bestattungsort vorzieht, dem darf dies nicht verwehrt werden. Aber uns alle dazu zu zwingen, den Service der Kommunen in Anspruch zu nehmen, widerspricht meiner Betrachtungsweise nach unseren Grundrechten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Peter Hakenjos, Pfinztal
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.07.2026
Sammlung endet: 13.01.2027
Region: Baden-Württemberg
Kategorie: Bürgerrechte

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Neuigkeiten

  • Liebe Mitpetenten,

    heute habe ich einen interessanten Artikel über die Liberalisierung des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz gefunden (siehe unten). Das Fazit ist meines Erachtens, dass die Kommunen bezüglich der Friedhöfe keine dramatischen Einkommensverluste zu erwarten haben.
    Was ich allerdings schockierend finde: Der Verstorbene muss seinen Wunsch nach Übergabe seiner Asche testamentarisch verfügt haben. Wenn sich die erbberechtigten Verwandten einig sind, wozu dann diese Regelung? Sind sich Erbberechtigten nicht einig, dann kann wie bisher verfahren werden, das heißt, im Zweifelsfall muss ein Gericht entscheiden.
    Die Asche eines Verstorbenen wiegt 2 bis 4 kg (3-3,5 Liter). Vorschriften zu machen, wie die Asche in einem Fluss entsorgt werden darf, ist meines Erachtens deshalb völlig unnötig. Es werden sich kaum riesige Menschenansammlungen einfinden, die gemeinsam zentnerweise die Asche von Angehörigen in kleinen Flüssen einstreuen wollen. Ist der Fluss zum Rinnsal geschrumpft, wird man kaum die Asche darin verstreuen. Was also sollte eine solche Reglementierung?

    Wir haben bisher insgesamt über 9.000 Unterstützer gefunden. Vielleicht erreichen wir noch die 10.000 Grenze. Denn die nächste Stufe wäre es, die einzelnen Abgeordneten anzuschreiben und diese Zahl wäre für sie beeindruckender.

    Wir bleiben dran. Ihnen alles Gute und noch einen schönen Spätsommer.
    Freundliche Grüße
    Peter Hakenjos
    Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Wie ist die Bilanz nach einem Jahr? | tagesschau.de

  • Liebe Mitpetenten,
    nachdem die meisten Antworten auf meine Frage, wann wir die Petition einreichen sollten, lauteten, wir sollten abwarten, beabsichtige ich sie wie unrsprünglich geplant im November zu starten.
    Mittlerweile haben mehr als 5.500 Menschen unterschrieben. Das ist für eine solche Petition gewaltig und Ihr Verdienst! Sollte bei Ihnen die Presse noch nicht über die Petition berichtet haben, so können Sie dort vorstellig werden. Sie können sich selbst als interessierte Person anbieten. Die Presse braucht immer Personalitys, wie das auf Neudeutsch heißt. Nur wenn Öffentlichkeit hergestellt wird, ist die Politik bereit sich zu bewegen. Das Einzige, was immer erwähnt werden sollte, ist, dass die Petition bei Openpetition läuft.
    Wir bleiben dran und Ihnen noch eine gute Zeit.
    Viele Grüße
    Peter Hakenjos

  • Liebe Mitpetenten,
    ich bin ehrlich überrascht über die Anzahl der Unterschriften. Mittlerweile sind es über 2900, die diese Petition mit uns unterstützen. Mit einer so hohen Beteiligung habe ich ehrlich gesagt nicht gerechnet und wollte, um der Petition noch mehr Gewicht zu geben, bis November mit der Einreichung warten.
    Doch jetzt, meine ich, könnten wir die Petition früher einreichen. Der Landtag in Baden-Württemberg tritt wieder nach dem Ferienbeginn zusammen. Das wäre dann der 12. September.
    Zeitgleich damit würde ich eine Pressemeldung verschicken.
    Wie sehen Sie diese Vorgehensweise?
    Freundliche Grüße aus Pfinztal
    Peter Hakenjos

Schon längst überfällig. Beerdigungen sind grundsätzlich zu teuer,und ein Platz auf dem Friedhof auch. Eine längst überholte Geschichte.

Der Trend im Bestattungswesen geht mehr und mehr Richtung Feuerbestattung. Man stelle sich vor, ein großer Teil der dafür nötigen Urnengräber auf Friedhöfen fällt weg und den Kommunen bricht eine Einnahmequelle weg. Das ist meiner Meinung nach der wahre Grund, warum an der Bestattungspflicht der Aschen festgehalten wird.

Warum Menschen unterschreiben

Ich finde, man sollte selber entscheiden dürfen, was mit der Asche von dem Angehörigen passiert. Wenn man sich an einem bestimmten Ort von der Person verabschieden möchte oder die Asche an einem bestimmten Ort lassen möchte sollte man dies selber entscheiden dürfen und selbst wenn es als Andenken zuhause irgendwo steht sollte dies möglich sein

Man wird nicht gefragt ob man geboren werden möchte, also soll auch darüber nicht bestimmt werden. Ich möchte wie über mein Leben auch über die Art meines Todes und meiner Leiche zu leb zeiten selbst bestimmen was damit passiert.

Dazu hat ausser mir niemand das Recht.

Weil Beerdigungen nur eine unverschämte Geldmacherei ist. Ich selbst will verbrennt werden und meine Asche im Wald verstreut

Freie Entscheidung für jeden

Ich bin und lebe selbstbestimmt

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