NEIN zum Entfernen des Taubenhauses Lampertshof in Saarbrücken !

Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Uwe Conradt / Unternehmen: Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG

5.548 Unterschriften

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  1. Gestartet Februar 2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Uwe Conradt / Unternehmen: Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG

NEIN zur Entfernung des Taubenhauses Lampertshof in Saarbrücken !

Hinsichtlich der anstehenden Parkhaussanierung ( Bodensanierung ) am Q-Park-Parkhaus Lampertshof in Saarbrücken ( Sulzbachstraße 4 ) plant Q-Park das dort befindliche betreute Taubenhaus zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Dies wurde dem Verein Stadttauben Saarbrücken e.V. erst kürzlich mitgeteilt.
Eine entsprechende Anfrage von Q-Park ging bereits an das Umweltamt der Landeshauptstadt. Von dort wurde das Saarländische Umweltministerium Abt. Tierschutz, Referat C/2 informiert. Das Umweltministerium ist gegen eine Entfernung des Taubenhauses. Dennoch bestehen Befürchtungen, dass Q-Park die Entfernung weiterhin anstrebt.
Diese Absicht wirft enorme tierschutzrechtliche und ethische Fragen auf:
Seit nunmehr 20 Jahren ist das betreute Taubenhaus das Zuhause von ca. 350 bis 400 Stadttauben. Dort wurden im Rahmen des "Augsburger Konzepts" seither ca. 20.000 Taubeneier ausgetauscht. Das Taubenhaus Lampertshof ist ein wichtiger Baustein zur Populationskontrolle, zur Stadthygiene, zum Infektionsschutz und zum urbanen Tierschutz in Saarbrücken. 

Begründung

Dem Entfernen des Taubenhauses kann aus tierschutzrechtlichen Gründen auf gar keinen Fall zugestimmt werden. Den Stadttauben droht durch das Entfernen eine Situation, die

1. den Stadttauben die bisherige gesicherte Fütterung sowie die Schlaf- und Brutstätte entzieht und daher den Tieren wegen ihrer Standorttreue anhaltenden Stress und erhebliche Leiden bis hin zum Tod aussetzt. Ein endgültiges Entfernen des Taubenhauses widerspricht somit dem strafrechtlichen Qualverbot.
Auch das strafrechtliche Verbot unterlassener Hilfeleistung nach § 323c STGB muss spätestens seit seiner Neufassung des Art. 20a GG mit staatlicher Schutzpflicht jetzt auch für "die Tiere" als leidensfähige Mitgeschöpfe zum Zuge kommen. Die einschlägige Fachliteratur erkennt das an.
Es muss zudem eine Güterabwägung stattfinden. Leben und Wohlbefinden der Tiere ( § 1 TierschutzG ) und die verfassungsgebotene Vermeidung ihrer Leiden und ihres qualvollen Sterbens sind ein ungleich höherwertiges Rechtsgut in unserem Wertesystem als die Sanierungsarbeiten am Taubenhausstandort.

2. gleichzeitig eine unkontrollierte Vermehrung der Stadttauben erwarten lässt, die das öffentliche Interesse für die Begrenzung der Population dauerhaft missachtet. In dem Taubenhaus wird seit 2006 das "Augsburger Konzept" durchgeführt, bei dem die gelegten Taubeneier gegen Eiattrappen ausgetauscht werden um die Taubenpopulation tierschutzkonform zu regulieren.
Sollte tatsächlich ein Entfernen erfolgen, muss ein Ausweichquartier für die Stadttauben in der Nähe des bisherigen Taubenschlages ausfindig gemacht werden. Insofern wäre es nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sinnvoll bei den geplanten Sanierungsarbeiten, das Taubenhaus lediglich vor Ort um einige Meter zu versetzen und den Tieren keinen aufwendigen Umzug und eine aufwändige Neuansiedlung zuzumuten. Nach den durchgeführten Arbeiten könnte das Taubenhaus wieder an die alte Stelle gerückt werden. Das wäre das Mittel der Wahl und die schonendste Maßnahme. Diese ist geeignet, erforderlich und angemessen und mit wenigen Mitteln zu bewerkstelligen, also das mildeste Mittel.

Folgende Rechtsgründe führe ich an:

a) Die dort lebenden Stadttauben sind verwilderte Haustiere, die seit 2006 im Taubenhaus in menschlicher Obhut gefüttert werden. Das ersatzlose Entfernen des Standortes entzöge den Tauben nicht nur die geschützte Bleibe, sondern würde auch entgegen dem Verbot des § 3 Nr. 3 TierSchG zu einer "Aussetzung" der Tiere führen, weil die weitere Betreuung vereitelt werden würde.
Es gilt der allgemeine Grundsatz:"Was man sich vertraut gemacht hat, dafür ist man auch verantwortlich."

b) Wird das Entfernen herbeigeführt, würde vielen Stadttauben aller Wahrscheinlichkeit nach auch in strafbarer Weise Tierquälerei und Hungertod zugeführt, da im gesetzlichen Sinne ( § 17 Nr. 2 b TierSchG ) der dauerhafte Entzug des geschützten Zuhauses und der Fütterung als Zufügung "länger anhaltender erheblicher Leiden" und die dadurch herbeigeführte Tötung durch Aushungern als unvernünftig gelten würden.

c) Das Entfernen widerspricht der staatlichen Schutzpflicht für unserer Obhut anvertrauten Tiere ( § 1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20 a GG, BT-Dr. 14 14/8860, dazu Kluge - v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ). Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20 a GG, "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das gesamte Rechtssystem geschaffen wurde ( siehe Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt, Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3. Aufl. 2015 ).

Nach geltender Rechtsprechung kann solcher Missstand geahndet werden. Denn auch für Stadttauben gilt das Tierschutzgesetz: "Zweck des Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen".

In der Stadttaubenthematik sind also tierschutzrechtliche Aspekte zwingend zu beachten. Bei allen Maßnahmen sind die gesetzlichen Regelungen und Rahmen einzuhalten. Die LHS als auch das Saarländische Umweltministerium (Referat C/2, Abt.Tierschutz ) sowie das LAV Veterinärwesen haben in diesem Kontext eine sog. "Garantenstellung".

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Stadttauben Saarbrücken e.V., Völklingen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.02.2026
Sammlung endet: 12.04.2026
Region: Saarbrücken
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    das Veterinäramt hat laut Pressemitteilung von bunt.SfA ( unten abgedruckt ) nunmehr die Zustände am Taubenhaus Bormannspfad bemängelt und die Stadt angemahnt die Mängel zu beheben. Es heißt darin, die Stadt sei bemüht, diese abzustellen.
    Bitte schickt den nachfolgenden Musterbrief an die Verantwortlichen:

    oberbuergermeister@saarbruecken.de,
    ministerin@umwelt.saarland.de,
    k.herr@lav.saarland.de,
    carolin.lehberger@rvsbr.de,
    veterinaerwesen@umwelt.saarland.de,
    ratsangelegenheiten@saarbruecken.de,
    red-sz-service@sz-sb.de,
    info@sr.de,
    redaktion@saarnews.com,

    Sehr geehrter Herr Conradt,
    sehr geehrte Frau Dr. Herr,
    sehr geehrte Frau Berg,
    sehr geehrte Frau Dr. Lehberger,
    sehr geehrte Amtsveterinäre,
    sehr geehrte Damen und Herren der Stadtratsfraktionen,
    sehr geehrte Damen und Herren der lokalen Presse und des SR,

    wie in der Pressemitteilung der bunt.Saarland für Alle bestätigt wird, hat das hiesige Veterinäramt offiziel Mängel am Taubenhaus Bormannspfad festgestellt und die Stadtverwaltung angemahnt, diese umgehend zu beseitigen.
    Es wäre viel Tierleid erspart geblieben, hätte die Stadtverwaltung gleich die erfahrenen, ehrenamtlichen Taubenhausbetreuer mit in die Umsiedelungsplanung einbezogen. So bleibt ein bitterer Nachgeschmack in der "vermurksten" Umsetzung. Bislang war von der Stadtverwaltung diesbezüglich nichts zu hören. Nur eine "aufgehübschte" Presseerklärung der Stadt wurde in der SZ abgedruckt.
    Weiterhin besteht für die unfreiwillig verbliebenen Stadttauben am Lampertshof eine tierschutzrechtlich sehr bedenkliche Situation wegen Unterversorgung und Verelendung. Es sind bereits Tiere, die sich am Boden auf Futtersuche befanden, zu Tode gekommen. Hier muss die Stadt sofort Abhilfe schaffen. Es wurde hier schon viel zu lange gewartet. Bitte handeln Sie - das Tierschutzgesetz gilt auch für Stadttauben !
    In Erwartung einer Antwort, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

    Vorname, Name

    PRESSEMITTEILUNG
     
    Veterinäramt bestätigt Mängel bei Taubenumsiedlung – bunt.SfA fordert konsequentes Stadttaubenmanagement
    Saarbrücken. Nach neuen Informationen zur Umsiedlung der Stadttauben vom Lampertshof sieht sich die Stadtratsfraktion bunt.Saarland für Alle in ihrer Kritik an der bisherigen Umsetzung bestätigt. In einer schriftlichen Antwort auf eine Beschwerde benennt das zuständige Veterinäramt mehrere Mängel am neuen Taubenschlag sowie im Umfeld des aufgegebenen Taubenschlages Parkhaus Lampertshof: Das tägliche Entfernen toter Tiere sei angemahnt worden, ebenso fehlende Nistschalen und fehlendes Nistmaterial. Während der Hitzeperiode hätte zudem für Schatten gesorgt werden müssen.
    Bemerkenswert ist aus Sicht der Fraktion auch die Einschätzung des Veterinäramtes, dass die Umsiedlung nur gelingen könne, wenn sich die Tauben am neuen Standort wohlfühlen und dort brüten können. Die Stadt sei inzwischen „grundsätzlich einsichtig und bemüht“, allerdings sei „alles nicht so schnell gegangen, wie es zugegebenermaßen gehen sollte“.
    „Damit bestätigt die Fachbehörde wesentliche Kritikpunkte, die von engagierten Tierschützerinnen und Tierschützern seit Wochen vorgebracht werden“, erklärt die Fraktion. „Nistmöglichkeiten, ausreichende Versorgung und geeignete Aufenthaltsbedingungen sind keine Details. Sie sind Voraussetzung dafür, dass ein betreuter Taubenschlag überhaupt funktioniert.“
    bunt.SfA fordert deshalb einen Kurswechsel im Saarbrücker Stadttaubenmanagement. Das Augsburger Modell dürfe sich nicht auf einzelne Umsiedlungen und wenige Taubenschläge beschränken. Notwendig seien ausreichend betreute Standorte, artgerechte Versorgung, geeignete Brutplätze und konsequenter Eieraustausch. Nur wenn die Tiere tatsächlich an die Schläge gebunden werden, könne ihre Population tierschutzgerecht reguliert und zugleich die Verschmutzung des öffentlichen Raums reduziert werden.
    Weiterhin ungelöst sieht die Fraktion die Situation der am Lampertshof verbliebenen Tauben. „Die entscheidende Frage bleibt: Wie verhindert die Stadt dort konkret weitere Unterversorgung und weiteres Tierleid? Eine erhöhte Futtermenge am rund 500 Meter entfernten Taubenschlag Parkdeck Rathaus hilft nur den Tieren, die diesen aufgrund ihrer Standorttreue tatsächlich aufsuchen.“
    Die Fraktion fordert die Stadtverwaltung auf, die Beanstandungen und erfolgten Nachbesserungen transparent darzustellen und die Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Stadttaubenverein wieder aufzunehmen.
    „Statt Kritik als Panikmache oder Clickbait abzutun, sollten die dokumentierten Probleme ernst genommen werden. Erfolgreicher Tierschutz bemisst sich nicht an Pressemitteilungen, sondern an den tatsächlichen Bedingungen für die Tiere.“

  • Liebe Unterstützende,

    bitte unterschreibt und verteilt die Petition im Link:

    https://www.change.org/p/rettet-die-tauben-in-saarbr%C3%BCcken-vor-dem-hungertod?

    Herzlichen Dank und liebe Grüße


  • Saarbrücken. Die Stadtratsfraktion bunt.Saarland für Alle sieht weiterhin erheblichen Handlungsbedarf beim Umgang der Landeshauptstadt mit den Stadttauben. Auch nach dem Bericht der Bürgermeisterin im nichtöffentlichen Teil des Umweltausschusses am Dienstag, 22. September ist für die Fraktion nicht erkennbar, wie die Versorgung der weiterhin am Lampertshof befindlichen Tauben wirksam sichergestellt und weiteres Tierleid verhindert werden soll.
    „Maßnahmen müssen sich nicht daran messen lassen, wie erfolgreich sie in Pressemitteilungen dargestellt werden, sondern daran, was bei den Tieren tatsächlich ankommt“, erklärt die Fraktion. „Solange am Lampertshof stark geschwächte Tiere dokumentiert werden und Tiere offenbar an Unterversorgung leiden, ist das Problem nicht gelöst.“
    Die von der Stadt bereits öffentlich mitgeteilte vorübergehende Erhöhung der Futtermenge im Taubenhaus am Rathaus hält bunt.SfA allein nicht für ausreichend. Wegen der ausgeprägten Standorttreue von Stadttauben könne nicht vorausgesetzt werden, dass die weiterhin an den Lampertshof gebundenen Tiere einen anderen betreuten Schlag als neuen Aufenthalts- und Brutort annehmen. Mehr Futter am Rathaus helfe den Tauben, die diesen Standort tatsächlich aufsuchen. Es ersetze jedoch keine Lösung für die Tiere, die weiterhin am Lampertshof verbleiben.
    „Das Augsburger Modell ist kein bloßes Fütterungskonzept. Sein Kern besteht darin, Tauben an ausreichend viele betreute Schläge zu binden, sie dort artgerecht zu versorgen und ihre Gelege gegen Attrappen auszutauschen. Nur dann funktionieren Tierschutz, Populationskontrolle und Stadtsauberkeit zusammen.“
    Hinweise auf Nachbesserungsbedarf am neuen Taubenschlag
    Zusätzliche Fragen werfen aktuelle Informationen aus dem Umfeld des Stadttaubenvereins auf. Eine Ehrenamtliche berichtet unter Berufung auf eine schriftliche Mitteilung des Veterinäramts, dass am neuen Taubenschlag am Bormannspfad Nachbesserungen erforderlich seien. Genannt werden unter anderem fehlende Nistschalen und fehlendes Nistmaterial sowie fehlender Schatten im Außenbereich. Außerdem soll dort ein totes Tier über einen längeren Zeitraum gelegen haben.
    bunt.SfA fordert die Verwaltung auf, diese Hinweise transparent aufzuklären.
    „Besonders irritierend wäre es, wenn relevante Kritikpunkte der zuständigen Veterinärbehörde existieren, während die Öffentlichkeit gleichzeitig den Eindruck vermittelt bekommt, die Umsiedlung sei rundum vorbildlich verlaufen. Sollte sich bestätigen, dass solche Beanstandungen vorlagen, müssen sie offengelegt und die erforderlichen Nachbesserungen nachvollziehbar dokumentiert werden.“
    Ehrenamtliche nicht zum Problem erklären
    Mit großer Sorge sieht die Fraktion zudem die zunehmenden Spannungen zwischen Stadtverwaltung und Stadttaubenverein. Noch 2025 zeichnete die Landeshauptstadt das langjährige Engagement der Vereinsvorsitzenden mit der Bürgermedaille aus. Die Stadt würdigte ausdrücklich, dass der Verein seit rund 20 Jahren die betreuten Taubenschläge managt, jährlich tausende Eier austauscht und damit sowohl zum Tierwohl als auch zur Verbesserung des Stadtbildes beiträgt.
    „Menschen, deren ehrenamtliche Arbeit die Stadt über zwei Jahrzehnte in Anspruch genommen und öffentlich ausgezeichnet hat, dürfen jetzt nicht ausgegrenzt werden, weil sie Missstände benennen“, so bunt.SfA. „Kritik an der Verwaltung ist kein Ersatzproblem, auf das man die Debatte verschieben sollte.“
    Statt Kontaktabbruch, gegenseitigen Vorwürfen und Ausgrenzung brauche Saarbrücken wieder eine fachliche Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Veterinärbehörde und erfahrenen Tierschützerinnen und Tierschützern.
    Augsburger Modell konsequent umsetzen
    Aus Sicht von bunt.SfA offenbart die aktuelle Auseinandersetzung ein grundsätzliches Problem: Saarbrücken verfügt bislang nicht über ein ausreichend dichtes Netz betreuter Taubenschläge, um einen großen Teil der Population tatsächlich an kontrollierte Standorte zu binden.
    Das Vorbild Augsburg arbeitet heute mit zehn Taubenschlägen und zwei Taubentürmen. Die Standorte werden dort auch danach ausgewählt, wo sich größere Taubengruppen bereits aufhalten. In den Schlägen werden die Tiere versorgt, Eier ausgetauscht und große Mengen Taubenkot gebunden und kontrolliert entsorgt.
    „Statt das Augsburger Modell wegen Schwierigkeiten bei seiner Umsetzung faktisch auszuhöhlen, muss Saarbrücken es endlich konsequent umsetzen. Dazu gehören ausreichend betreute Taubenschläge, professionelle Betreuung, Erfolgskontrolle und die Einbindung der Menschen, die seit Jahren praktische Erfahrung mit den Tieren haben.“
    Für bunt.SfA bleibt der unmittelbarste Maßstab die Situation am Lampertshof: „Die Unterversorgung der dort verbliebenen Tauben muss schnellstmöglich beendet werden. Wenn Tiere weiterhin geschwächt werden oder infolge mangelnder Versorgung sterben, können wir nicht von einer erfolgreichen Lösung sprechen. Das Tierwohl muss sich an sichtbaren Ergebnissen messen lassen – nicht an der Außendarstellung einer Maßnahme.“

Ich bin gegen dass entfernen des taubenhauses da die Tauben auf dass taubenhaus angewiesen sind. Dort werden Eier getauscht,kranke Tiere behandelt und es ist ein Zufluchtsort für die Tauben. Würden die Eier nicht getauscht werden gäbe es mehr Leid und die Population würde überhand nehmen. Dazu ist zu beachten dass Tauben ausgesetzte Haustiere sind die nichts dafür können und wenn wir es entfernen müssen sie das ganze Leid tragen. Aus diesen Gründen bin ich gegen dass entfernen des taubenhauses.

Noch kein CONTRA Argument.

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44 %
13.547 Unterschriften
60 Tage verbleibend
27 %
8.504 Unterschriften
103 Tage verbleibend

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