AfD-Wähler als „Schweinegesichter“ – ZDF muss die Zusammenarbeit mit Kurt Krömer beenden!

Petition richtet sich an:
Dr. Norbert Himmler, Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)

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Petition richtet sich an: Dr. Norbert Himmler, Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)

Wir fordern die Intendanz des ZDF auf, die Zusammenarbeit mit dem Komiker Kurt Krömer aufgrund seiner öffentlichen, pauschal herabwürdigenden Äußerungen gegenüber AfD-Wählern zu beenden.

Begründung

„Keine Tickets für AfD-Wähler.“

„Euer Geld möchte ich nicht, das stinkt genauso wie ihr.“

Mit diesen Worten wandte sich der Komiker Kurt Krömer im Oktober 2026 auf Instagram an AfD-Wähler. Darüber hinaus erklärte er, bei seinen Auftritten nicht in „irgendwelche Schweinegesichter“ schauen zu wollen.

Diese Äußerungen richten sich nicht gegen einzelne politische Positionen oder Entscheidungen einer Partei, sondern pauschal gegen Menschen aufgrund ihrer Wahlentscheidung. Es handelt sich daher um eine persönliche Herabwürdigung einer zahlenmäßig erheblichen Bevölkerungsgruppe, die nach einer aktuellen INSA-Umfrage mit 30 Prozent nahezu ein Drittel der Wählerschaft repräsentiert.

Unter diesen Millionen Menschen befinden sich auch zahlreiche Rundfunkbeitragszahler, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über ihre Haushalte mitfinanzieren. Dazu zählt auch das ZDF, das Kurt Krömer erneut für eine eigene Unterhaltungssendung verpflichtet hat. Wie im Juni 2026 bekannt wurde, erhält er mit „Krömers letzte Stunde“ eine zunächst vierteilige Sendung für ZDFneo und das ZDF-Streamingportal.

Daraus ergibt sich ein erheblicher Widerspruch: Während Krömer öffentlich erklärt, das Geld von AfD-Wählern nicht annehmen zu wollen, arbeitet er zugleich für einen öffentlich-rechtlichen Sender, dessen Finanzierung auch durch die Beiträge eben dieser Menschen sichergestellt wird.

Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt unterliegt das ZDF besonderen staatsvertraglichen Verpflichtungen.

Gemäß § 5 Abs. 2 des ZDF-Staatsvertrages hat das ZDF in seinen Angeboten die Menschenwürde zu achten und zu schützen sowie zur Achtung der Meinung anderer beizutragen. Nach § 5 Abs. 3 sollen seine Angebote der gesamtgesellschaftlichen Integration dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.

Ergänzend bestimmt § 26 Abs. 1 des Medienstaatsvertrages, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten haben. Ihr Auftrag umfasst insbesondere die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des gesamtgesellschaftlichen Diskurses.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat damit einen gesetzlichen Auftrag gegenüber der gesamten Bevölkerung – unabhängig von deren politischen Überzeugungen und Wahlentscheidungen.

Selbstverständlich stehen Kurt Krömer die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG und die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG zu. Die grundrechtlich geschützte Freiheit zur Meinungsäußerung begründet jedoch keinen uneingeschränkten Anspruch auf eine fortgesetzte Beauftragung durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

Angesichts seiner pauschal herabwürdigenden Äußerungen gegenüber einer erheblichen Bevölkerungsgruppe halten wir die Beendigung der Zusammenarbeit mit Kurt Krömer für die gebotene Konsequenz.

Wer den Anspruch erhebt, öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die gesamte Gesellschaft anzubieten, muss sich auch daran messen lassen, wie er mit der pauschalen Herabwürdigung erheblicher Teile dieser Gesellschaft durch seine beauftragten Künstler umgeht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Rolling Stone, 10.10.2026 – Kurt Krömer will keine AfD-Wähler bei seiner Lesetour
  2. INSA-Sonntagsfrage vom 11.10.2026 – AfD bei 30 Prozent
  3. DWDL, 07.06.2026 – Kurt Krömer bekommt neue Show im ZDF
  4. § 5 ZDF-Staatsvertrag – Gestaltung der Angebote
  5. § 26 Medienstaatsvertrag – Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
  6. Art. 5 Abs. 1 und 3 Grundgesetz – Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dennis Hohloch, Potsdam
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.10.2026
Sammlung endet: 11.04.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Medien

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Neuigkeiten

Weil dieser Mensch zum ersten vergleiche bzw bekeidigungen aus der NS Zeit nutzt ( Schweinegesicht war eine typische Beleidigung/Herabwürdigung ) 2. Vertragsbruch des Medienstadtvertrag im Bezug auf Neutralität. 3 Hass und Hetzte gegen eine Wählermehrheit ist undemokratisch Volksverhetzung und einfach nur ekelhaft.

Die AfD neigt dazu, mit Beleidigungen und rechtsextremistischen Aussagen um sich zu werfen, springt aber sofort in die Opferrolle, wenn aus der Bevölkerung oder von Personen mit öffentlicher Reichweite ähnliche Aussagen getätigt werden. Das Recht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz wird mit Füßen getreten und nur für die eigene Meinung und politische Hetze missbraucht. Nach § 130 StGB Volksverhetzung und Artikel 1 GG Menschenwürde macht sich die AfD oftmals strafbar!

Warum Menschen unterschreiben

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Weil es eine offenensichtliche Beleidigung von Millionen steuer und gez zahlenden Menschen ist.

Meinungsfreiheit und Demokratie!

Das ist Hetze und Ekelhaft

210 € "Rundfunkbeitrag" muss bis 2027 ersatzlos entfallen!

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