Wählen Sie Bürgerbeteiligung am 22. September

10. September 2013 - Transparenz

Parteiencheck bessere öffentliche Petitionen

Bei der Bundestagswahl am 22. September können Sie mitentscheiden, wie Bürgerbeteiligung in Zukunft aussehen wird. Die Parteien haben deutlich unterschiedliche Ansichten, welchen Einfluss öffentliche Petitionen haben sollen. openPetition zeigt, welche Parteien sich für wirksamere öffentliche Petitionen an den Bundestag einsetzen wollen.

Acht Forderungen für wirksamere öffentliche Petitionen auf Bundesebene haben wir an die Parteien gestellt. Nur öffentliche ePetitionen können online unterzeichnet werden. Die Grafik zeigt, wie vielen unserer Forderungen jede Partei zustimmt, teilweise zustimmt und wie viele sie ablehnt. Jedes Feld steht für eine Forderung. Gefragt haben wir alle aktuell im Bundestag vertretenen Parteien sowie Parteien, die in mindestens drei Landesparlamenten vertreten sind (die CDU/CSU-Fraktion hat eine Stellungnahme abgelehnt). Zusätzlich haben wir die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl analysiert.

 

Stellungnahmen der Parteien

zu den 8 Forderungen von openPetition für wirkungsvollere öffentliche Bundestagspetitionen

1. Bei Erreichen eines klar definierten Quorums an Unterschriften muss es verbindlich eine Anhörung durch einen inhaltlich zuständigen Fachausschuss oder ein Fachministerium geben.


CDU/CSU: –keine Antwort–

FDP: Bereits heute ist es so, dass Fachausschüsse an allen Petitionsverfahren beteiligt sind, bei denen es um einen Sachverhalt geht, der aktuell in dem Ausschuss beraten wird. Und zwar unabhängig davon, ob die Petition öffentlich ist oder nicht und auch unabhängig davon, ob es viele Unterstützer gibt oder nicht.“ „Der Vorschlag, ein Quorum für die Befassung im Plenum, entspricht einem liberalen Anliegen, nämlich dem Bürgerplenarverfahren. Die FDP hält das für sinnvoll und arbeitet weiter daran, dass das Bürgerplenarverfahren bald Wirklichkeit wird.

SPD: Das erreichen des Quorums muss selbstverständlich eine öffentliche Beratung einer Petition mit sich bringen. Die Beteiligung und Befragung der Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung auf der Ministerialebene bei den öffentlichen Beratungen findet bereits statt. In Anhörungen zum Petitionsverfahren sollten aus Sicht der SPD auch Beauftragte der Bundesregierung – wie zum Beispiel der Beauftragte der Bundesregierung für die belange behinderter Menschen oder der Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer – eingebunden werden.

Grüne: Die Einführung eines sog. Parlamentarquorums, bei dessen Erfüllung sich das Parlament mit dem Anliegen im Plenum beschäftigen muss, begrüße ich. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird dieser Vorschlag unterstützt. Sofern das Anliegen einer Petition bereits Gegenstand der Beratung in einem Fachausschuss ist, muss nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des Fachausschusses zur Petition erfolgen.

Linke: Wir fordern, dass eine Petition mit mehr als 100.000 Unterschriften innerhalb von zwei Monaten verbindlich auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt wird und auch in den Fachausschüssen behandelt werden muss. Dann können sich die Bürgerinnen und Bürger ein Bild davon machen, wie die Parteien zu den konkreten Anliegen stehen und welche Lösungsmöglichkeiten sie vorschlagen. Nach jetzigem Recht werden in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses nur Fragen an die Petentin oder den Petenten und die anwesenden Regierungsvertreter gestellt. Die Debatte und die Abstimmung über die Petitionen findet weiter hinter verschlossenen Türen statt.

Piraten: Bei Erreichen eines klar definierten Quorums an Unterschriften für eine öffentliche Petition muss es verbindlich eine Anhörung durch einen inhaltlich zuständigen Fachausschuss oder ein Fachministerium geben.

Der derzeit sicherste Weg, damit sich der inhaltlich zuständige Fachausschuss und Mitglieder der Regierung zu einer Petition äußern, ist die öffentliche Anhörung eines Petenten. Eine solche öffentliche Sitzung des Petitionausschusses erfordert momentan 50.000 Unterschriften innerhalb von vier Wochen. Im Jahr 2012 erreichten gerade einmal vier Petitionen dieses Quorum auf dem Petitionsserver des Petitionsausschusses.

 

2. Das Parlament soll sich bei Erreichen einer festen Zahl an Unterschriften im Plenum mit dem Anliegen befassen.


CDU/CSU: – keine Antwort –

FDP: Ein Quorum für die Befassung im Plenum, entspricht einem liberalen Anliegen, nämlich dem Bürgerplenarverfahren. Die FDP hält das für sinnvoll und arbeitet weiter daran, dass das Bürgerplenarverfahren bald Wirklichkeit wird.

SPD: – keine Antwort – (s. Volksinitiative unten)

Grüne: – keine Antwort – (s. Volksinitiative unten)

Linke: Auch in der nächsten Legislatur werden wir dafür kämpfen, Massenpetitionen auch im Plenum und den Fachausschüssen debattieren zu lassen.

Piraten: – keine Antwort – (s. Volksinitiative unten)

 

3. Maximal sechs Monate Bearbeitungsdauer (Aktuell gibt es keine Obergrenze. Einige ePetitionen befinden sich seit mehr als 5 Jahren in der Bearbeitung).


CDU/CSU: – keine Antwort –

FDP: Mehr als 16.000 Petitionen werden pro Jahr eingereicht. Die allermeisten davon werden zügig bearbeitet und entschieden. Aber es gibt auch komplizierte Angelegenheiten, bei denen es aus unterschiedlichen Gründen länger dauert. Es stellt sich die Frage, ob Schnelligkeit oder Gründlichkeit wichtiger ist. Eine starre Frist von sechs Monaten für die Bearbeitung hätte zur Folge, dass die komplizierten Verfahren dann abgebrochen werden müssten. Meiner Meinung nach hätte das für die Petenten mehr Nachteile als Vorteile. Eine starre Frist ist deshalb aus meiner Sicht nicht erstrebenswert.

SPD: Lange Bearbeitungszeiten sind eine Schwäche des Petitionsverfahrens. Deswegen hat die SPD-Bundestagsfraktion zu Beginn der 17. Wahlperiode ein Verfahren vorgeschlagen, das die Bearbeitungszeiten verkürzen soll. Die Petitionsakten werden nicht nacheinander sondern parallel an die Berichterstatter gesandt. Das Verfahren wird praktiziert und bringt deutlichen zeitlichen Gewinn an der Bearbeitungszeit mit sich. Es bleibt aber dabei, dass jede Petition anders ist und ihrem Anliegen entsprechend bearbeitet werden muss. Eine maximale festgelegte Bearbeitungszeit befürwortet die SPD nicht, weil sie den vielen unterschiedlichen individuellen Anliegen, die den Petitionsausschuss erreichen, nicht gerecht wäre. Es muss an der Stelle aber kritisiert werden, wenn Petitionen aus parteipolitischen Gründen nicht schnell genug bearbeitet werden. Für eine schnellere Bearbeitung muss der Petitionsausschuss des Bundestags seine Mitgliederzahl erhöhen.

Grüne: Die schnelle Bearbeitung von Petitionen ist wünschenswert. Schnelligkeit darf aber auch hier nicht vor Gründlichkeit gehen. Ein starrer festgelegter Zeitrahmen entspricht nicht der Lebenswirklichkeit, die sich auch in den allermeisten Petitionen widerspiegelt. Die gründliche Prüfung einer Petition muss den Bürgerinnen und Bürgern garantiert sein. Häufig ist es gerade das zähe, hartnäckige Nachfragen, Nachbohren und Verhandeln des Petitionsausschusses, die zu einem Erfolg der Petition führen. Hier eine vorgeschriebene Höchstdauer des Petitionsverfahrens vorzusehen, würde auch die Erfolgschancen für die Petenten verkürzen. Allerdings können wir die Bearbeitungsdauer sinnvoll schon dadurch verkürzen, dass dem Petitionsausschuss mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Wir müssen auch stärker darauf achten, dass Bundesministerien der Aufforderung zur Stellungnahme fristgerecht nachkommen.

Linke: Die lange Bearbeitungszeit von einigen Petition ist in der Tat ein Problem. Eine Obergrenze von sechs Monaten Bearbeitungszeit würde aber eindeutig zu Lasten der Qualität der Bearbeitung gehen. Allein das Einholen von Stellungnahmen von Ministerien, Behörden oder anderen Prozessbeteiligten dauert einige Wochen. Manchmal werden Gerichtsurteile abgewartet, die eine Grundsatzentscheidung zum vorliegenden Fall erwarten lassen oder es ist ein Gesetzentwurf im parlamentarischen Geschehen, der Einfluss auf die zu erstellende Beschlussempfehlung oder die Haltung der Regierung hat. All dies müsste in einem Verfahren innerhalb einer Obergrenze abgekürzt werden. Dazu kommen die parlamentarischen Pausen im Sommer oder zwischen zwei Legislaturperioden, in denen es über Monate keine Abstimmungen im Petitionsausschuss gibt und deswegen Petitionsverfahren etwas länger dauern können. Es ist richtig, das Verfahren straffen zu wollen. Das könnte z.B. eine Aufstockung der Mitarbeiterzahl des Ausschussdienstes beinhalten, eine Erhöhung der Zahl der Ausschussmitglieder und eine verlängerte Sitzungszeit von einer Stunde pro Sitzungswoche auf mindestens zwei Stunden.

Piraten: Maximal 6 Monate Bearbeitungsdauer sind eine sinnvolle Verbesserung.

 

4. Öffentliche Petitionen sollen länger als vier Wochen unterzeichnet werden können


CDU/CSU: –keine Antwort–

FDP: Ein geregeltes Verfahren braucht eine Frist. Die Bearbeitung beginnt, wenn die Frist beendet und die Zahl der Unterstützer bekannt ist. Bis 2011 konnten öffentliche Petitionen drei Wochen lang unterstützt werden, 2012 haben wir die Frist auf vier Wochen verlängert. Aus meiner Sicht hat sich diese Regelung bewährt.

SPD: Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich für eine längere aber feste Mitzeichnungsfrist von acht Wochen aus.

Grüne: Die Mitzeichnungsfrist für eine öffentliche Anhörung halten wir eindeutig für zu gering und das gegenwärtige Quorum für eine öffentliche Ausschusssitzung für zu hoch.

Linke: Die Zahl von 50.000 Unterschriften innerhalb dieser Zeit für das Erreichen einer öffentlichen Ausschusssitzung hat sich grundsätzlich bewährt. Eine Verdoppelung dieser Frist auf acht Wochen und die Zahl von 100.000 Unterschriften sollte angestrebt werden. Eine freie Wahl der Mitzeichnungsfrist ist schwierig, da ein Quorum für das Erreichen einer Behandlung im Plenum nicht flexibel gehandhabt werden kann, um die Chancengleichheit sicherzustellen.

Piraten: Die bisherigen vier Wochen halte ich für nicht unangemessen gering, eine Zeichnungsfrist von etwa acht Wochen wäre aber auch denkbar.

 

5. Transparentes Verfahren


CDU/CSU: – keine Antwort –

FDP: Stellungnahmen zu Petitionen werden dem Petenten ebenso übermittelt wie der Beschluss des Petitionsausschusses und oft auch das Abstimmungsergebnis. Die Forderung, jeden Schritt der Bearbeitung öffentlich zu machen und die Bearbeitenden namentlich zu nennen, ist mit dem Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen nicht vereinbar und wäre nach meiner Überzeugung und Erfahrung auch nicht sachdienlich.

SPD: Die SPD-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass ein transparenteres Verfahren einige gern in Richtung des Petitionsausschusses des Bundestages geäußerte Kritik zunichte machen würde. Deswegen befürwortet die SPD mehr Transparenz und wird dies im nächsten Bundestag fordern.

Grüne: Grundsätzlich unterstütze ich die genannten Forderungen für ein transparenteres Petitionsverfahren. Keinerlei Bedenken habe ich bei der Forderung nach Veröffentlichung der Begründung für die Nichtzulassung einer öffentlichen Petition, den aktuellen Bearbeitungsstatus und der Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse. Sofern der Petent dem zustimmt und im Einzelnen keine datenschutzrechtlichen Bedenken dem entgegenstehen, sollten auch die Dokumente, Berichte und Stellungnahmen öffentlich einsehbar sein. Bei allem müssen aber allerhöchste datenschutzrechtliche Voraussetzungen beachtet werden.

Linke: Ein Mehr an Transparenz würde dem Petitionsausschuss mehr Akzeptanz verschaffen, deswegen sind viele der Forderungen unterstützenswert. Die Begründung für eine Nichtzulassung sollte veröffentlicht werden, da die häufigsten Gründe dafür (Bundesregierung nicht zuständig, zu diesem Thema gab/gibt es in der Legislatur schon eine Petition, geeignet das friedliche Zusammenleben zu stören, Nennung von Firmen- oder Personennamen) für die meisten Menschen nachvollziehbar sind. Eine Ablehnung aufgrund dessen, dass „das Anliegen offensichtlich nicht erfolgreich“ sein wird oder „für eine öffentliche Diskussion nicht geeignet ist“ sollte nur in Einzelfällen angewandt werden. Ob ein politisches Anliegen erfolgreich ist oder nicht, kann nicht der Ausschussdienst entscheiden. Die dem Petenten zugesandten Stellungnahmen des zuständigen Ministeriums sollten – sofern es sich um eine öffentliche Petition handelt – auch veröffentlicht werden. Auch die Ergebnisse der Abstimmung im Ausschuss sollten veröffentlicht werden. Bis jetzt ist die Einzelausweisung der Voten nur auf Antrag möglich und geht auch nur dem Petenten/der Petentin zu. Hier muss dringend Öffentlichkeit hergestellt werden. Allein bei der Nennung der Berichterstatter im laufenden Verfahren ist Vorsicht angebracht. Würden die Namen der Berichterstatter in einem Petitionsverfahren bekannt, würden Telefon und E-Mail-Account wahrscheinlich durch Überlastung zusammenbrechen.

Piraten: Die Begründung für die Ablehnung der Veröffentlichung einer Petition sollte veröffentlicht werden. Die während der Bearbeitung einer Petition erstellten Dokumente, Berichte und Stellungnahmen sollen öffentlich sein. Beschlüsse inklusive des Abstimmungsergebnisses müssen veröffentlicht werden, ebenso die Information, durch wen das Anliegen aktuell bearbeitet wird und wie lange noch.

 

6. Identitäts-Nachweis mit eID-Funktion des Personalausweises ermöglichen, um Echtheit der Unterschrift zu gewährleisten.


CDU/CSU: –keine Antwort–

FDP: Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, sich mit diesem Thema zu gegebener Zeit auseinanderzusetzen. Derzeit sehe ich hier keinen Handlungsbedarf.

SPD: Die SPD-Bundestagsfraktion schließt sicher der Forderung voll an, dass es die Möglichkeit geben soll, mit dem elektronischen Personalausweis zu unterschreiben.

Grüne: Einer Verwendung der eID-Funktion des neuen Personalausweises stehen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch gegenüber. Für mich hat das Recht auf informelle Selbstbestimmung und Datensicherheit einen großen Wert. Es wäre unverantwortlich noch mehr Angaben mittels der Benutzung des Personalausweises zu speichern. Das aktuelle System erfordert lediglich eine einmalige Registrierung, danach werden nur noch eine E-Mailadresse und das Passwort benötigt. Dieses Verfahren schützt die persönlichen Daten effizienter.

Linke: Die LINKE lehnt die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises ab. Zu unsicher ist die Handhabung dieser Technik, die hochgradig anfällig für Missbrauch ist. Nicht zuletzt durch die völlig unbekannte Arbeitsweise der deutschen und internationalen Geheimdienste ist eine Identifikation im Netz und die Möglichkeit der Speicherung und Überwachung von Online-Aktivitäten problematisch. Zudem würde dies die Hürden für die Mitzeichnung von Petitionen weiter erhöhen. Die derzeitige Überprüfung der Echtheit von Unterschriften sollte beibehalten werden bis geeignetere Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Piraten: Das kann optional sicher angeboten werden, sollte aber keine Pflicht sein. Ich sehe auch keinen größeren Mehrwert darin.

 

7. Unterschriften für Petitionen an den deutschen Bundestag sollen auch auf offenen Petitionsplattformen gesammelt werden können.


CDU/CSU: –keine Antwort–

FDP: Ein Anliegen, das der Deutsche Bundestag bearbeiten soll, muss beim Deutschen Bundestag eingereicht werden. Die laufende Überprüfung, ob andere Plattformen tatsächlich z.B. den Datenschutz einhalten, hätte vor allem bürokratischen Aufwand zur Folge. Vorteile für das Petitionsverfahren sehe ich nicht.

SPD: Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet die Berücksichtigung von Mitzeichnungen auf fremden Portalen nicht, weil der Bundestag nicht garantieren kann, dass seine strengen Datenschutzstandards dort stets eingehalten werden. Beim Petitionsrecht beim Bundestag handelt es sich um ein grundgesetzgarantiertes Menschenrecht. Seine Ausgestaltung und Sicherung – inklusive des Datenschutzes – muss in den Händen des Gesetzgebers bleiben.

Grüne: Um auch weiterhin eine unabhängige und faire Prüfung einer Petition zu gewährleisten, halte ich die Verwendung der ePetitionen des Bundestags für unverzichtbar. Allerdings ist hier die technische Fortentwicklung sorgfältig in Hinblick auf weitergehende Möglichkeiten der Unterschriftensammlung auch außerhalb des ePetitions-Servers zu beobachten und ggf. zu erwägen.

Linke: Die in letzter Zeit immer beliebter werdenden „inoffiziellen“ Online-Petitionsplattformen sind eine Bereicherung und wichtige Ergänzung zur „offiziellen“ Seite des Bundestages. Oft agieren sie schneller und erreichen durch die einfachere Anmeldung eine größere Zahl an Bürgerinnen und Bürgern. Es wäre dem Ausschussdienst aber aus personellen Gründen nicht möglich, alle dort gesammelten Unterschriften auf Echtheit zu prüfen und Petitionen auf der Bundestags-Seite beizufügen. Leider sind die Möglichkeiten der Manipulation auf elektronischen Wege sehr hoch, so dass eine eingehende Prüfung nur auf der Petitionsseite des Bundestages stattfinden kann.

Piraten: Plattformen wie change.org zeigen, dass reiner „Clicktivismus“ sinnlos ist. Wenn auf Grund riesiger Verteiler und „Ein-Klick-Zeichnungen“ quasi jede nicht komplett sinnlose Petition zehnstellige Zeichnungszahlen erreicht verpufft die Macht der Petition.

 

8. Volksinitiative: Bürger/innen können Gesetzesentwürfe einbringen, ab einer festen Unterschriftenzahl muss das Parlament einen Beschluss zu dem Vorschlag fassen. (Aus den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl 2013)


CDU/CSU: Keine Initiativ-Möglichkeiten im Wahlprogramm. Bürgerbeteiligung wird nur im Zusammenhang mit Einbeziehung bei Großvorhaben wie dem Bau eines Flughafens genannt.

FDP: Wir wollen die Demokratie in unserem Land stärken und beleben. In einer gereiften Demokratie sollen die Bürger auch über Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung erhalten. Wir setzen uns für eine Öffnung und Stärkung der repräsentativen Demokratie ein. Dazu wollen wir mit der Einführung des Bürgerplenarverfahrens, eines fakultativen Gesetzesreferendums und der verfassungsrechtlichen Verankerung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden eine entsprechende Grundlage schaffen.

SPD: Wir wollen mehr Mitwirkungsrechte der Menschen bei der politischen Willensbildung. Dazu werden wir auf auch Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide einführen. Wir wollen darum unsere klassisch-repräsentative Demokratie um neue und weitergehende Formen der demokratischen Partizipation auf allen politischen Ebenen ergänzen. Eine Möglichkeit ist die Nutzung neuer digitaler Technologien, zum Beispiel in Form von Online-Petitionen und -Befragungen oder Ideen-Wettbewerben („Crowdsourcing”), wenn sie eine ermöglichende Rolle spielen.

Grüne: Wir wollen auch im Bund direkte Demokratie ermöglichen. Sie kann die repräsentative Demokratie gut ergänzen. Wir lassen nicht locker, bis eine dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Wirklichkeit wird. Ein wirksamer Minderheitenschutz ist dabei für uns selbstverständlich. Auch Grundrechte und wesentliche Verfassungsprinzipien dürfen durch Volksentscheide nicht zur Disposition gestellt werden. Für die direkte Demokratie soll das Transparenzgebot gelten: Es muss Klarheit geben, aus welchen Finanzquellen sich Volksentscheid-Kampagnen speisen. Wie bei der Parteienfinanzierung möchten wir auch hier die Spendenhöhe begrenzen.

Linke: Wir wollen, dass endlich auch auf Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide mit niedrigen Zugangshürden sowie bürgerfreundlichen Abstimmungsbedingungen (Straßensammlung, Briefwahl u. a.) stattfinden können. Bei Volksabstimmungen soll es keine Themenausschlüsse geben, lediglich die im Grundgesetz garantierten Grundrechte und Grundsätze (§§ 1–20) sowie das Haushaltsgesetz sind als Abstimmungsgegenstand ausgenommen.

Piraten: Die Piratenpartei will die direkten und indirekten Mitbestimmungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen steigern. Die Bürger sollen in Volksabstimmungen direkt über Gesetze entscheiden können und so Verantwortung übernehmen: Ein im Parlament beschlossenes Gesetz soll nicht in Kraft treten, wenn die Bürger es in einer Abstimmung ablehnen. Die Piratenpartei ist für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene. Alle Verfahrenshürden müssen für die Bürger bei angemessenem Aufwand überwindbar sein.

 

Die Antworten für die Bundestags-Parteien erhielten wir von den Obleuten des Petitionsausschusses, für die Piraten-Partei antwortet uns Klaus Peukert, Beisitzer des Bundesvorstandes der Piratenpartei. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte es mehrfach ab, uns ihre Position zu den Forderungen mitzuteilen. Die Forderungen von openPetition für wirkungsvollere Petitionen sind das Ergebnis unserer Umfrage für die Verbesserung von Bundestags-Petitionen, an der sich im Juli mehr als 27.000 Nutzerinnen und Nutzer von openPetition beteiligt haben.

 

 

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